Bedürfen Anlagen wegen ihrer Gefährlichkeit einer besonderen Überwachung, spricht man von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Hierzu gehören zum Beispiel
- Dampfkessel
- Anlagen von denen besondere Brand- oder Explosionsgefahren ausgehen
- Aufzüge
- Druckbehälter
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt hierfür, was der Betreiber solcher Anlagen bei der Errichtung und für den sicheren Betrieb zu beachten hat.
Wesentliches Element dieser Überwachung sind die Prüfungen solcher Anlagen durch so genannte "Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)".