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Beratungsangebot

Spezielle Beratung für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bieten insbesondere Frauenhäuser und Notrufe. Daneben gibt es noch weitere Anlaufstellen, z.B. bei drohender Zwangsverheiratung. Jedermann, also sowohl Eltern, Familienangehörige oder Freunde, als auch betroffene Kinder, können sich an eine der spezialisierten Beratungseinrichtungen in Bayern wenden (Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen).

Frauenhäuser

Frauenhäuser sind rund-um-die-Uhr erreichbare Einrichtungen, in denen gewaltbetroffene Frauen (mit ihren Kindern) unterkommen können, um Schutz und Beratung zu erhalten. In den Frauenhäusern arbeiten vorwiegend Sozialpädagoginnen, die im Umgang mit Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, kompetent und erfahren sind. Die Hilfe und Unterstützung umfasst insbesondere psychosoziale Beratung, Hilfe bei der Antragstellung (z.B. auf Leistungen nach dem SGB II oder XII oder auf Leistungen der Familienförderung wie z.B. Bundeselterngeld oder Landeserziehungsgeld) und im Umgang mit Behörden, rechtliche Information, Begleitung zu Terminen, Vermittlung weiterer Ansprechpartner, etc. Zudem bieten Frauenhäuser ambulante und telefonische Beratung an. Hier erhalten Sie einen Überblick über Frauenhäuser in Bayern:

Karte mit Bayerns Regierungsbezirken Mittelfranken Unterfranken Oberfranken Oberpfalz Niederbayern Schwaben Oberbayern

Klicken Sie auf der Karte oder in der Aufzählung auf den gewünschten Regierungsbezirk.

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Notrufe

Notrufe sind ambulante Beratungsstellen, die sich auf die Beratung von Frauen und Kindern spezialisiert haben, die Opfer von sexueller oder körperlicher Gewalt geworden sind. Ebenso wie Frauenhäuser leisten bei Notrufen qualifizierte Beraterinnen Hilfe und Unterstützung in allen das Opfer betreffenden Fragen.

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Wo erhalte ich Hilfestellung bei allen Fragen bezüglich eines Strafverfahrens?

 

  • Zeugenbetreuungsstellen bei den Amts- und Landgerichten
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder
  • Dezernentinnen und Dezernenten für Verfahren betreffend Gewalt im sozialen Nahraum bei den Staatsanwaltschaften

 

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Sonstige Beratungsangebote

Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder

Daneben unterstützen und beraten die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder, wenn diese Opfer von Gewalttaten im sozialen Nahraum geworden sind. Sie informieren über rechtliche Möglichkeiten und vermitteln Kontakte zu Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen.

In Notfällen erreichen sie die Polizei unter der

Notrufnummmer 110.

Nähere Informationen zum polizeilichen Einschreiten erhalten Sie in der Broschüre Häusliche Gewalt - Informationen über das polizeiliche Einschreiten, die Sie sowohl als PDF-Dokument online lesen als auch als gedruckte Version online bestellen können.

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Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Bayern

Opfer häuslicher Gewalt können sich auch an die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Bayern bzw. ihre kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder ihren kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vor Ort wenden. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist ein bayernweites Bündnis der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten aus Städten, Gemeinden und sonstigen kommunalen Gebietskörperschaften.

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten organisieren in der Regel die über 50 regionalen sog. „Runden Tische Häusliche Gewalt“, die der Vernetzung und dem Informationsaustausch aller mit der Thematik befassten Akteure dienen.

Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Gleichstellungsbeauftragten sind auf der Website der LAG (www.gleichstellung-bayern.de) unter dem Punkt Mitgliedschaft – Mitglieder der LAG zu finden, bzw. können bei den jeweiligen Landratsämtern oder kreisfreien Städten erfragt werden.

Ehe- und Familienberatungsstellen

In Fällen häuslicher Gewalt können sich Opfer auch an Ehe- und Familienberatungsstellen wenden. Diese Beratungsstellen helfen bei allen Schwierigkeiten in Ehe, Familie und Lebensgemeinschaft. Gerade die Verhinderung von Gewalt in der Familie und zwischen Lebenspartnern sowie die Vermittlung von gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sind wichtige Aufgabenbereiche von Ehe- und Familienberatungsstellen.

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Weißer Ring

Darüber hinaus bieten auch der Weiße Ring Nordbayern und der Weiße Ring Südbayern qualifizierte Hilfe an.

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Münchner Notfallgewaltambulanz

Im Herbst 2009 wurde die erste Münchner Notfallambulanz für Opfer häuslicher Gewalt am Rechtsmedizinischen Institut der Universität München eröffnet. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, können sich - unabhängig von einer polizeilichen Anzeige - zur Untersuchung, Spurensicherung und Beratung direkt und kostenlos an die Sprechstunde des Rechtsmedizinischen Instituts wenden. Die Notfallambulanz ist unter der Telefonnummer 089/2180-73011 Montags bis Freitags ganztags erreichbar.

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Beratung für Frauen mit Behinderung und (sexualisierter) Gewalterfahrung

Seit Herbst 2009 bietet der Frauennotruf München in Kooperation mit den netzwerkfrauen-bayern jeden zweiten Dienstag im Monat von 14 bis 17 Uhr eine Beratung für Frauen mit Behinderung und (sexualisierter) Gewalterfahrung an. Die Beratung findet in den behindertengerechten Räumlichkeiten der netzwerkfrauen-bayern am Orleansplatz 3, 81667 München, statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter folgender Telefonnummer:

Frauennotruf München
Tel.: 089 / 76 37 37

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Beratungsstellen für Täter

In einigen Städten bieten Beratungsstellen gewalttätigen Männern eine Unterstützung auf ihrem Weg aus der Gewalt an. Das Angebot dieser Beratungsstellen richtet sich an Männer, die bereit sind, Verantwortung für ihre Gewalttaten zu übernehmen. Die meisten Männer, die an den Kursen gegen Gewalt in der Partnerschaft oder gegenüber den Kindern teilnehmen, erfüllen hierdurch eine gerichtliche Auflage, etwa eine Bewährungsauflage.

Die Beratungsstellen helfen Männern, die im sozialen Nahraum Gewalt ausüben, sich mit ihren Gewalttaten auseinanderzusetzen und ihr Verhalten zu ändern. Die Männer werden in speziellen Kursen mit ihren Gewalttaten und den Folgen für das Opfer konfrontiert. Sie sollen lernen, die Verantwortung für ihre eigene Gewalttätigkeit zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Täter ihr Verhalten nicht als angeboren oder von der Frau verursacht ansehen sondern erkennen, dass es nicht durch eigene Gewalterfahrungen oder ähnliches zu rechtfertigen ist. Mit gezielten Programmen lernen die Männer, ihre Gefühle und Affekte besser wahrzunehmen und sich in Krisensituationen zu kontrollieren. Sie üben alternative Verhaltensweisen und gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien ein, um weitere Gewalttaten zu verhindern.

Folgende Beratungsstellen, die nicht alle nach den bundesweiten "Standarts und Empfehlungen für die Arbeit mit männliche Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen Häusliche Gewalt" (Täterarbeit HG) arbeiten, bieten Täterarbeit an:

Diakonisches Werk Rosenheim
Männerberatungsstelle Südostbayern
Innstraße 72, 83022 Rosenheim
Tel.: 08031 300942
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MIM - Münchner Informationszentrum für Männer
Feldmochingerstr. 6, 80992 München
Tel.: 089 5439556
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Regionales Männerbüro
Seepointweg 8, 84036 Landshut
Tel.: 0871 2760500
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Männer gegen Männergewalt Nürnberg e.V.
Reinerzer Straße 8
90473 Nürnberg
Telefon: 0911 - 31 - 5556
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Zusätzliche Informationen

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Studie "Gewalt gegen Frauen in Paar­bezie­hung­en"

Deckblatt Broschüre Gewalt Gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist kein Pro­blem so­zialer Brenn­punkte, son­dern findet in allen ge­sell­schaft­lichen Schich­ten statt. Für die Stu­die wurden mehr als 10.000 Frau­en be­fragt.

Broschüre, 58 Seiten, Juni 2010

Wanderausstellung "Blick dahinter"

Logo

Weitere Informationen

Das Gewaltschutzgesetz

Bundesministerium der Justiz - juris

Das Bundes­minis­terium der Jus­tiz in­for­miert über das Ge­setz zum zivil­recht­lich­en Schutz vor Gewalt­taten und Nach­stellung­en

Weitere Informationen

Häusliche Gewalt - die Polizei informiert

Deckblatt

Die Polizei möch­te ge­gen die Ta­bui­sierung häus­licher Ge­walt vor­gehen und bietet ihre Hil­fe an.

Broschüre, 32 Seiten, November 2009