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Gemeinsame deutsche
Arbeitsschutzstrategie

Mensch und Arbeit. Im Einklang.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ist die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragene, bundesweit geltende Strategie im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie bildet die Grundlage für ein abgestimmtes Handeln, um die gemeinsam festgelegten Arbeitsschutzziele zu erreichen. Konkret soll beispielsweise die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörden der Länder verbessert werden. Dies trägt dazu bei, dass die Betriebe besser beraten und überwacht werden können. Auch das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz soll anwenderfreundlicher und transparenter werden. Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie berücksichtigt Deutschland zugleich europäische und internationale Entwicklungen. Die gesetzliche Grundlage der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und des Zusammenwirkens ihrer Träger sind seit November 2008 im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII festgeschrieben.

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Intention der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion der GDA-Träger Bund, Länder und Unfallversicherungsträger (UVT).

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Abbildung: Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

 

Ziel ist die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch eine Optimierung des deutschen Arbeitsschutzsystems.

Mit der GDA bündeln Staat und Unfallversicherungsträger ihre Ressourcen in Aufsicht und Beratung, um noch gezielter an den Brennpunkten des Arbeitsschutzes eingreifen zu können. Aus diesem Grund wurden Kernelemente definiert, die bis 2012 im Rahmen von elf Arbeitsprogrammen auf der Basis einer gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie von den GDA-Trägern durchgeführt werden.

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Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK)

Zentrales Entscheidungsgremium der GDA ist die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK). Sie wird vom Arbeitsschutzforum unterstützt.

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*BAuA: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Abbildung: Strukturen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der GDA sind im Arbeitsschutzgesetz und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) festgelegt.

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Kernelemente der GDA

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie setzt sich aus fünf Kernelementen zusammen.

Die GDA umfasst:

  1. die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele,
  2. die Festlegung vorrangiger Handlungsfelder und von Eckpunkten für Arbeitspro-gramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen,
  3. die Evaluierung der Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme mit geeigneten Kennziffern,
  4. die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe,
  5. die Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks.

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