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Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellen für die überwiegend weiblichen Opfer und das Betriebsklima insgesamt eine erhebliche Belastung dar. Diese Phänomene, die zu einer erheblichen Kostenbelastung für Arbeitgeber führen, dürfen nicht als "Kavaliersdelikte" geduldet werden. Die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern setzt sich für eine Sensibilisierung für diese Themen sowie für die umfassende Aufklärung aller Beteiligten ein.
Mobbing
Informationen für Arbeitgeber
Damit Verantwortliche in den Unternehmen und Verwaltungen Mobbing vorbeugen, Probleme rechtzeitig erkennen und erfolgreich begegnen können, haben die AOK Bayern und die Mobbing Beratung München die Broschüre "Mobbing bewältigen - Arbeitsbeziehungen erfolgreich gestalten" veröffentlicht, die von der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert wurde. Die Broschüre gibt Führungs- und Fachkräften sowie Betriebs- und Personalräten konkrete Informationen, die sie für ein gezieltes Handeln benötigen.
Informationen für Beschäftigte
Für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es darüber hinaus das Faltblatt "Konflikte nutzen - Mobbing erkennen und bewältigen", das ebenfalls von der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert wurde.
Material
Die Broschüre für Unternehmen als auch das Faltblatt für Beschäftigte erhalten Sie bei
Mobbing Beratung München
Konsens e.V.
Postfach 83 05 45, 81705 München
Tel.: 089 90939094, Fax 089 90939096
E-mail: info@mobbing-consulting.de
www.mobbing-consulting.de
Sexuelle Belästigung
Betroffene können sich unter anderem an folgende Stellen wenden:
- Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragte der Unternehmen oder Dienststellen
- Notrufgruppen
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Freistaats Bayern gilt die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 06.11.2001 "Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz" (PDF, 15 KB). Die Grundsätze, die Teil der Geschäfts- bzw. Haus- und Dienstordnung der Dienststellen sind, enthalten neben einer näheren Definition der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz Hinweise und Vorgaben zur Vorgehensweise beim Bekanntwerden von Fällen der sexuellen Belästigung.