
Strategie und Methode
Geschlechtersensible Sichtweise als Strategie und Methode bedeutet:
- Tatsächliche Umsetzung der Chancengleichheit, die sich nicht beschränkt auf spezifische Fördermaßnahmen für Frauen zum Ausgleich von Diskriminierungen,
- sondern beide Geschlechter in den Fokus nimmt,
- und von vorneherein durch die fachlich zuständige Stelle bei jeder fachlichen Entscheidung in allen Bereichen berücksichtigt wird.
Sie beendet die bisherige Gleichstellungspolitik nicht, sondern ergänzt und erweitert sie (Doppelstrategie).
Leitprinzip für die Bayerische Verwaltung
Mit den Ministerratsbeschlüssen vom 25.07. und 01.10.2002 wurde die geschlechtersensible Sichtweise rechtlich verankert und zu einem Leitprinzip für die Bayerische Verwaltung. Am 05.10.2004 hat der Ministerrat dieses Leitprinzip erneut bestätigt. Die in der Bayerischen Verfassung (Art. 118 Abs. 2 BV) als Ziel vorgegebene tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern soll durch die geschlechtersensible Sichtweise entscheidend voran gebracht werden.
Über die Umsetzung der geschlechtersensiblen Sichtweise wird entsprechend dem Ressortprinzip (Art. 51 Abs. 1 BV) in den jeweiligen Geschäftsbereichen entschieden.
Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Fundierte und detaillierte Daten und Fakten zum Thema Gleichstellung bietet der maßgeblich auf der Tätigkeit der Gleichstellung- und Frauenministerkonferenz beruhende und am 17. September 2009 veröffentlichte erste Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland - Eine Standortbestimmung. Diese "Landkarte zur Chancengleichheit" enthält eine komprimierte und anschauliche Zusammenstellung an Informationen zur Chancengleichheit und gibt einen in Karten und Tabellen dargestellten Überblick über die Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele auf der Grundlage aussagekräftiger Indikatoren. Die Druckversion kann über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezogen werden.