Eine verstärkte geschlechtersensible Sichtweise fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Art. 118 Abs. 2 BV):
- Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen und auf Männer werden von vornherein durch die fachlich zuständige Stelle bei jeder Entscheidung in allen Bereichen als zusätzlicher Abwägungsfaktor berücksichtigt.
- Unterschiedliche Lebensrealitäten von Frauen und Männern werden bereits im Vorfeld besonders von politischen Entscheidungen, bei Gesetzen, Richtlinien, Planungen, Konzeptionen, Maßnahmen sowie Förderprogrammen bedacht.
- Der präventive Ansatz der geschlechtersensiblen Sichtweise soll sicherstellen, dass künftig Benachteiligungen von Frauen oder von Männern gar nicht erst entstehen.
- Geschlechtersensible Sichtweise bewirkt keine Beendigung, sondern die Ergänzung und notwendige Erweiterung der bisherigen Gleichstellungspolitik (Doppelstrategie).