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Stationäre Hospize

Was sind Stationäre Hospize

  • In stationären Hospizen werden schwerstkranke und sterbende Menschen mit einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung in der letzten Lebensphase bis zum Tod betreut.
  • Die durchschnittliche Verweildauer beträgt 21 Tage.
  • Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt in der palliativpflegerischen und hospizlichen Betreuung.
  • Bei den in einem stationären Hospiz versorgten Menschen ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich und eine ambulante Betreuung aus pflegerischen oder sozialen Gründen nicht möglich.
  • Für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist die Bescheinigung durch einen Arzt erforderlich.
  • Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter.
  • Die räumliche Gestaltung der Einrichtung ist auf die besonderen Bedürfnisse schwer kranker sterbender Menschen ausgerichtet.
  • Stationäre Hospize sind aufgrund ihres Versorgungsauftrags baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept.

Finanzierung des Aufenthalts

Die Finanzierung der Aufenthalts in einem stationären Hospiz setzt sich zusammen aus

  • einem Zuschuss der Krankenkassen,
  • einem Betrag der Pflegekassen je nach Einstufung in die Pflegestufe
  • und einem Eigenanteil des Trägers in Höhe von 10 Prozent des Bedarfssatzes.

Für die Gäste des stationären Hospizes werden damit die vollen Kosten des Aufenthalts übernommen (kein Eigenanteil).

Qualitätsstandards

Auf stationäre Hospize ist in Bayern das Pflege und Wohnqualitätsgesetz anwendbar. Sie unterliegen demzufolge auch der zuständigen Aufsicht (FQA), die den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt.

Zusätzliche Informationen

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Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

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