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Integrationsmaßnahmen

Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz

Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG; BGBl 2004 I S. 1950) schafft für Ausländer erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Förderung der Integration.

Näheres zur Durchführung der Integrationskurse finden Sie auf dem Integrationsportal des Bundes.

Mehrsprachiges Informationsblatt zum Herunterladen

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Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung

Die deutsche Sprache ist die wichtigste Grundlage, um sich sozial, gesellschaftlich und beruflich zu integrieren. Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ("Junge Zuwanderer") an bayerischen Grund- und Hauptschulen, die eine Deutschlerngruppe oder Übergangsklasse besuchen, können daher zusätzlich eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung erhalten.

Die Hausaufgabenhilfe-Richtlinie (HR) vom 21.06.2010 fördert die sprachliche Integration von rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Sie ergänzt die bereits bestehenden schulischen Sprachfördermaßnahmen, wenn ein weiterer Bedarf an Deutschförderung notwendig ist und von der Schule bestätigt wird.

Die Förderung erfolgt jeweils für ein Schuljahr; eine Verlängerung ist während der gesamten Grundschulzeit und einmalig bei Besuch der Hauptschule möglich.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Bayern
  • Besuch einer Deutschlerngruppe oder Übergangsklasse an einer bayerischen Grund- oder Hauptschule (in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich)
  • Bestehen eines über die schulische Förderung hinausgehenden Bedarfs an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich)
  • Zugehörigkeit zur Personengruppe "junge Zuwanderer", d.h.
    • Deutsche/r mit mindestens einem nichtdeutschsprachigen Elternteil
    • Spätaussiedler/in bzw. dessen/deren Ehepartner/in oder Abkömmling
    • jüdische/r Emigrant/in bzw. Kontingentflüchtling oder dessen/deren Ehepartner/in oder Abkömmling
    • Unionsbürger/in (EU-Staatsangehörige)
    • Bürger/in eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes
    • anerkannte/r Asylberechtigte/r
    • sonstige Ausländer/innen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel

Richtlinie und Antragsformulare:

Weitere Formulare:

Der Vollzug der Richtlinie erfolgt durch:

Regierung von Mittelfranken
Landesaufnahmestelle
des Freistaates Bayern

Hausanschrift: Marienstraße 21, 90402 Nürnberg

Postanschrift: Postfach 1823, 90007 Nürnberg

Telefon: 0911 2352-190
Telefax: 0911 2352-103
e-Mail: last.poststelle@reg-mfr.bayern.de

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

Broschuere Deckblatt

Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

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Integration leben: Werte - Pflich­ten - Chan­cen

Broschüre Integration Leben

Re­gier­ungs­er­klär­ung von Staats­minis­ter­in Chris­tine Hader­thauer zur baye­rischen In­te­gra­tions­poli­tik

Broschüre, 32 Seiten, Dezember 2010

Integration im Dialog

Logo Integration Im Dialog  - Migranten in Bayern

Integrationsleit­lin­ien der Baye­risch­en Staats­re­gier­ung

Weitere Informationen

Bayerischer Integrationsbeauftragter

Martin Neumeyer, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund

integrationsbeauftragter.
bayern.de

Bürger­schaft­liches Engage­ment im Be­reich Inte­gration

Logo Gemeinsam Engagiert

Abschlussbericht zum Modellprojekt „Ge­mein­sam eng­agiert“

gemeinsam-engagiert.net

Logo BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Als Kompetenz­zen­trum für Mi­gra­tion und In­te­gra­tion ist das Bundes­amt zu­ständig für die Durch­führ­ung von Asyl­ver­fahr­en und den Flücht­lings­schutz.

bamf.de

Sozial-Fibel

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