Förderprogramme des Familienministeriums
Die Kinder- und Jugendhilfe ist Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Das Familienministerium unterstützt die Praxis dabei in erheblichem Umfang mit freiwilligen Leistungen bei der Sicherstellung nachhaltiger Strukturen. Für das Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung werden in Bayern Haushaltsmittel in Höhe von rund 48 Millionen Euro eingesetzt, davon rund 26 Millionen Euro im Bereich des Familienministeriums.
Die bayerische Jugendhilfepolitik legt den Fokus dabei besonders auf sozial benachteiligte junge Menschen, die auf vielen Gebieten, wie Gesundheit, Teilhabe oder Bildung, schlechter gestellt sind.
Mit den Regelförderprogrammen: Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk frühe Kindheit), Erziehungsberatungsstellen (EB); Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) wird der Aufbau und der Erhalt von Regelstrukturen gerade im präventiven Bereich nachhaltig unterstützt und wichtige Anstöße gegeben, diese jungen Menschen und ihre Familien besonders in den Blick zu nehmen und frühzeitig zu unterstützen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit gegeben.
Ferner fördert das Familienministerium zur Stärkung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes die Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. (AJ) mit jährlich rund 607.900 Euro sowie deren Projekt ELTERNTALK (niedrigschwelliges Medienkompetenzprojekt von Eltern für Eltern rund um die Themen Erziehung und Fernsehen, Computer- und Konsolenspiele, Handy, Internet und Konsum) mit jährlich rund 125.000 Euro.
Darüber hinaus unterstützt das Familienministerium die bayerische Praxis bei bayernweit bedeutenden Projekten und Maßnahmen. So wurde mit Unterstützung des Familienministeriums 2011 die Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der LMU München ins Leben gerufen. Die Kinderschutzambulanz ist bayernweiter Ansprechpartner bei Fragen zum Erkennen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dort erfolgt bei Bedarf eine kostenlose Untersuchung sowie eine Dokumentation von Verletzungen ggf. mit Sicherung von Beweismitteln und Spuren einer Misshandlung. Zum Auftrag der Kinderschutzambulanz gehört ferner die Durchführung interdisziplinärer Fortbildungsveranstaltungen. Die Projektförderung durch das StMAS erfolgt für 3 Jahre in Höhe von insgesamt 407.000 Euro für Personal- und Sachkosten.
Förderprogramme des Familienministeriums sind:
Hinzu kommt die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Förderzeitraum 2007 bis 2013 mit insgesamt 45 Millionen Euro zur Umsetzung von Projekten zur Unterstützung besonders benachteiligter junger Menschen.