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Verantwortung für Kinder und Jugendliche als zentrales Anliegen der gesamten Gesellschaft
Junge Menschen sind unsere Zukunft. Deshalb darf kein junger Mensch verloren gehen. Oberste Richtschnur der bayerischen Kinder- und Jugendhilfepolitik ist es, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche zu einem zentralen Anliegen der gesamten Gesellschaft zu machen. Die bayerische Kinder- und Jugendhilfepolitik möchte einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, dass alle Kinder und Jugendlichen Schlüsselqualifikationen für die Zukunft erwerben. Alle Kinder und Jugendlichen sollen ihren Begabungen entsprechend unterstützt und gefördert werden damit sie gute Startchancen für ein eigenverantwortliches und gelingendes Leben haben. Wichtig hierfür sind Werteorientierung in der Erziehung, Glaubwürdigkeit in der Politik und Kompetenz bei den sozialen Leistungen. Die notwendige Kompetenz bringen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachkräfte mit, die wir HERZWERKER (www.herzwerker.de) nennen. Sie spüren Ressourcen von jungen Menschen und ihren Familien auf, stärken Talente und Fähigkeiten, sie unterstützen mit Rat und Tat.
Prävention und Stärkung der Eigenverantwortung
Der Fokus bayerischer Kinder- und Jugendhilfepolitik liegt auf der Prävention und bei der Stärkung von Eigenverantwortung sowie der Gemeinschaftsfähigkeit junger Menschen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen und deren Familien gelegt. Mit den Regelförderprogrammen (Koordinierende Kinderschutzstellen - KoKi, Erziehungsberatungsstellen - EB; Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS und Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit - AJS) sowie durch die Förderung der Aktion Jugendschutz - Landesarbeitsstelle Bayern e.V. unterstützt das Familienministerium verlässlich die Praxis beim Aufbau und Erhalt von Regelstrukturen.
Stärkung elterlicher Kompetenzen gerade auch in Belastungssituationen
Eine gute und gesunde Entwicklung von Kindern steht und fällt stets mit der von Eltern wahrgenommenen Erziehungsverantwortung. Damit auch belastende Situationen Eltern nicht überfordern und um sicherzustellen, dass „kein Kind den Anschluss verpasst“, wird besonderer Wert auf eine rechtzeitige Unterstützung der Eltern gelegt. Wichtige und niedrigschwellige Angebote, werden seitens des Familienministeriums mit zwei Regelförderprogrammen flächendeckend unterstützt:
- KoKi - Koordinierende Kinderschutzstellen als Netzwerke frühe Kindheit
Mit diesem Regelförderprogramm werden insbesondere Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, deren soziale und ökonomische Lebensverhältnisse auf Belastung hinweisen, unterstützt. Überforderungssituationen, die zu Misshandlung und Vernachlässigung führen können, sollen vermieden werden. Eltern sollen in die Lage versetzt werden, ihrer Erziehungsverantwortung auch in belasteten Lebenssituationen gerecht zu werden. Bayern ist mit KoKi (Haushaltsvolumen 2011/2012 rd. 4,58 Mio. € jährlich) bundesweit Vorreiter bei der systematischen Vernetzung Früher Hilfen. - EB - Erziehungsberatungsstellen
Familien in Bayern steht ein Netz von 180 Erziehungsberatungsstellen zur Verfügung (Regelförderprogramm Erziehungsberatungsstellen; über 7,4 Mio. € tats. Fördersumme). Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Eltern und Erziehungsberechtigte insbesondere in Belastungssituationen (z. B. Umgangsstreit, Gewalterfahrungen, allgemeine Erziehungsprobleme). Hier ist auch die fachliche Kompetenz und das spezifische Wissen vorhanden, um mit Problematiken wie Gewalt und sexuellem Missbrauch umzugehen.
Bayerisches Gesamtkonzept zur Sicherstellung eines effektiven Kinderschutzes
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die große Mehrheit der Eltern nimmt ihre Aufgaben sehr verantwortungsbewusst wahr. Wenn Eltern jedoch trotz Unterstützung ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden und das Kindeswohl gefährdet ist, ist konsequentes Handeln und Eingreifen von staatlicher Seite auch in das Erziehungsrecht der Eltern erforderlich. Wichtig ist deshalb ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eltern bei der Erziehung und einem starken Staat, der Kinder in Not schützt. Bayern hat deshalb ein umfassendes und zielgerichtetes Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Misshandlung entwickelt.
Zur Intensivierung der erforderlichen Vernetzung insbesondere von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsbereich, Schule, Polizei und Justiz gibt es in Bayern zahlreiche Handreichungen und Empfehlungen, die fortlaufend den jeweiligen aktuellen Erkenntnissen und Handlungserfordernissen angepasst werden. Um einen bayernweiten Austausch sicherzustellen, finden zudem regelmäßige interdisziplinäre Veranstaltungen statt, die seitens des Familienministeriums veranstaltet bzw. unterstützt werden. Dadurch ist es möglich, landesweit einheitliche interdisziplinäre Qualitätsstandards im Kinderschutz zu setzen.
Bayerisches Gesamtkonzept zur Sicherstellung eines effektiven Jugendschutzes
Junge Menschen müssen vor negativen Einflüssen aus ihrer Umgebung geschützt werden. Effektiver Jugendschutz steht und fällt auch hier vor allem mit konsequent wahrgenommener Erziehungsverantwortung durch die Eltern sowie mit Stärkung der Kinder und Jugendlichen selbst. Schwerpunkte sind insbesondere der Jugendmedienschutz sowie die Bekämpfung von Alkoholmissbrauch durch junge Menschen.
Jugendmedienschutz
Aktion Jugendschutz: Das Familienministerium fördert zur Stärkung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes die Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. (AJ) mit jährlich rd. 607.900 € sowie deren Projekt ELTERNTALK (niedrigschwelliges Medienkompetenzprojekt von Eltern für Eltern rund um die Themen Erziehung und Fernsehen, Computer- und Konsolenspiele, Handy, Internet und Konsum) mit jährlich rd. 125.000 €.
Kampagne "Was spielt mein Kind?": Um Eltern, aber auch Lehrkräfte, Fachkräfte der Jugendhilfe und andere Erziehungsverantwortliche für die Bedeutung des Jugendmedienschutzes zu sensibilisieren, hat Frau Staatsministerin Haderthauer im November 2010 den Auftakt für eine Kampagne der Bayerischen Staatsregierung zum altersgerechten Umgang mit Computer- und Konsolenspielen gegeben „Was spielt mein Kind?". Ziel der Kampagne ist es, das Bewusstsein der Eltern dafür zu schärfen, was und wie lange ihre Kinder spielen.
Weitere Informationen zur Kampagne und Angeboten im Jugendmedienschutz unter www.was-spielt-mein-kind.de.
Auch auf Bundesebene setzt sich Bayern für Verbesserungen im Bereich des Jugendmedienschutzes ein, so z. B. bei der Stärkung der Länderrechte im Rahmen des Altersfreigabeverfahrens durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Bekämpfung Alkoholmissbrauch
Die Bekämpfung von Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche ist der Bayerischen Staatsregierung ein besonderes Anliegen. Dabei werden vielfältige Strategien mit präventiver aber ebenso repressiver Zielrichtung zur Bekämpfung dieses Phänomens verfolgt.
- Mitteilungspflicht nach Art. 14 Abs. 6 GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz)
Wenn ein Kind oder Jugendlicher aufgrund massiver oder wiederholter Selbstschädigung durch Alkoholmissbrauch medizinisch behandelt werden muss und seine Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden, besteht in Bayern eine Mitteilungspflicht von Ärztinnen und Ärzten an die Jugendämter. - Testkäufe
Zur Verbesserung des Vollzugs hat sich die Bayerische Staatsregierung für einen verstärkten Einsatz von Testkäufen ausgesprochen. Um die Praxis zu unterstützen, wurden die bayerischen Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) entsprechend aktualisiert, danach werden Testkäufe unter Aufsicht der zuständigen Vollzugsbehörden mit jugendlichen Angehörigen des öffentlichen Dienstes empfohlen. Die Durchführung von Testkäufen zielt insbesondere auf einen großen Erfolg für die Prävention ab. Wenn Gewerbetreibende damit rechnen müssen, dass sie von den zuständigen Behörden verstärkt kontrolliert werden, werden Verstöße gegen die eindeutigen Abgabebestimmungen des Jugendschutzgesetzes vielleicht nicht mehr so leichtfertig begangen. - Bundesgesetzlicher Handlungsbedarf bei der „erziehungsbeauftragten Person“
Zur effektiven Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen besteht erheblicher Bedarf auch auf bundesgesetzlicher Ebene. Dies betrifft vor allem den Bereich der „erziehungsbeauftragten Person“ im JuSchG. Minderjährige können sich auch nach Mitternacht in Begleitung von volljährigen Freunden oder Partnern in Gaststätten und Diskotheken aufhalten, sofern diese als „erziehungsbeauftragte Personen“ fungieren. In diesen Fällen kommt es zunehmend zu Alkoholmissbrauch. Bayern hat sich bereits 2003 gegen eine solche Regelung ausgesprochen und fordert seitdem die Änderung dieser Bestimmung ein. Der Begriff ist im Gesetz nicht ausreichend definiert und führt daher zwangsläufig zu Vollzugsproblemen, ohne dass dagegen mit den Vollzugsregelungen des JuSchG effektiv eingeschritten werden kann. Die Korrektur ist dringend erforderlich: Vor allem die Heraufsetzung des Mindestalters der "erziehungsbeauftragten" Person von 18 auf 25 Jahre und die Schriftlichkeit der Beauftragung, so dass ein Autoritätsverhältnis gegenüber dem Minderjährigen gewährleistet ist und die Begleitperson in der Lage ist, tatsächlich Erziehungsaufgaben wahrzunehmen.
Jugendsozialarbeit in Bayern: Mehr Chancengerechtigkeit für sozial benachteiligte junge Menschen
Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass die soziale Herkunft junger Menschen nicht über deren Zukunft entscheiden darf. Deshalb ist es von größter Bedeutung, dass sozial benachteiligte junge Menschen frühzeitig und ganzheitlich unterstützt werden.
Mit zwei bundesweit beachteten Regelförderprogrammen - Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS seit 2003 sowie Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit - AJS seit 1983 - unterstützt das Familienministerium den Aufbau und Erhalt bayerischer Strukturen und Angebote in diesem Bereich. Nachhaltigkeit ist gerade in diesen Arbeitsfeldern von herausragender Bedeutung. Mit diesen staatlichen Förderprogrammen wurden allein im Jahr 2011 über 12 Mio. € in die zielgerichtete Unterstützung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen investiert. Hinzukommen jährl. rd. 6,5 Mio. € aus ESF-Mitteln.