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Die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist und bleibt eine Daueraufgabe von höchster Priorität. Auf den in Bayern bereits etablierten Kinder- und Jugendhilfestrukturen aufbauend wird der Kinderschutz fortlaufend weiter optimiert. Besonders bedeutsam für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes ist ein Vorgehen im engen Schulterschluss aller Akteure, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Oberstes Ziel muss es dabei sein, Eltern in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken, Ressourcen von Familien zur bestmöglichen Förderung der Kinder nachhaltig zu aktivieren, Anzeichen von Überforderungssituationen früh zu erkennen und Eltern in diesen Situationen gezielt zu unterstützen.
Das Projekt "Guter Start ins Kinderleben"
Entwicklungen in Familien, in denen Kinder vernachlässigt oder misshandelt werden, sind oft schon in den Anfängen erkennbar. Diese Entwicklungen müssen frühzeitig wahrgenommen werden und es muss systematisch darauf reagiert werden. Mit dem Ziel der Intensivierung der Zusammenarbeit von Gesundheitsbereich mit der Kinder- und Jugendhilfe und der systematischen Vernetzung Früher Hilfen hat Bayern am länderübergreifenden Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ (Modellphase 2006 - 2008; Projektleitung: Herr Prof. Dr. Fegert und Frau Prof. Dr. Ziegenhain, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm) gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen sowie dem Bund teilgenommen. Als intensivste Form der Zusammenarbeit der beiden Systeme Gesundheit und Kinder- und Jugendhilfe wurde an den Projektstandorten im Landkreis Traunstein und in der Stadt Erlangen sog. „Koordinierende Kinderschutzstellen“ (KoKi) erprobt. Die Erfahrungen in den Modellstandorten haben sehr schnell gezeigt, dass dieser Weg wesentlich zur Optimierung des Kinderschutzes insbesondere im präventiven Bereich beiträgt.
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Frühe Hilfen als Regelstruktur in Bayern
Aufbauend auf den Erkenntnissen des Modellprojekts "Guter Start ins Kinderleben" hat die Staatsregierung am 12. Februar 2008 beschlossen (pm-kabinett080212.pdf, 33 KB), von der Modellphase in eine regelhafte Förderung entsprechender interdisziplinärer Netzwerke überzugehen und die Jugendämter bayernweit fachlich und finanziell zu unterstützen. Im Verantwortungsbereich der Jugendämter sollten Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) geschaffen werden. Die Bayerische Staatsregierung stimmte den vom Familienministerium vorgelegten Eckpunkten zu und beauftragte es, das Konzept mit den Kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen. Die Abstimmung wurde im August 2008 erfolgreich abgeschlossen. Dabei konnten auch wertvolle Anregungen aus den bayerischen Kinderschutzkonferenzen berücksichtigt werden (eckpunkte-staatlfoerd.pdf, 50 KB). Seit 2009 gibt es das KoKi-Regelförderprogramm des Familienministeriums, womit die erfolgreichen Ergebnisse nachhaltig und flächendeckend in regelhafte Strukturen implementiert werden konnten. Mit dem neuen Förderprogramm wurden im Bereich Früher Hilfen neue Wege beschritten, die auch auf Bundesebene Beachtung und großen Zuspruch finden. Mit Beschluss vom 12. Juni 2008 kamen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder überein, dass regelhafte soziale Frühwarn- und Fördersysteme zentrale Bausteine eines effektiven Kinderschutzes darstellen. Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 ist das in Bayern bereits erfolgreich praktizierte Konzept der KoKi-Netzwerke frühe Kindheit nun auch zum bundesweiten Standard geworden.
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Arbeitsweise
Die Koordinierenden Kinderschutzstellen verfolgen einen familienbezogenen Ansatz: sie bauen vor Ort ein interdisziplinäres, regionales Netzwerk (z. B. Kliniken, Ärzte, Hebammen, Beratungsstellen - siehe Diagramm) auf und pflegen dieses, um Familien gezielte und qualifizierte Unterstützung anbieten zu können. Zunächst werden die vorhandenen Kompetenzen der bereits mit den Familien befassten Fachkräfte und sonstiger Stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Arbeitsansätze und Zuständigkeiten genutzt. Reichen Hilfen eines Netzwerkpartners nicht aus, so bezieht dieser im Einvernehmen mit den Eltern die Koordinierende Kinderschutzstelle mit ein. Die Koordinierende Kinderschutzstelle stellt der Familie dann ihr eigenes Beratungsangebot der Familie zur Verfügung oder vermittelt weitere Hilfen eines geeigneten anderen Netzwerkpartners bzw. aus dem zuständigen Fachbereich im Jugendamt.
Kinderschutz braucht starke Netze!
KoKi - Netzwerk Frühe Kindheit.

Schaubild zum Herunterladen: koki-schaubild.pdf (207 KB)
Plakat zum Herunterladen: koki-plakat.pdf (296 KB)
Oberstes Ziel ist es, alle Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten vor Ort zur bestmöglichen Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien zu bündeln. Hierfür ist es erforderlich, gemeinsame Standards unter den Netzwerkpartnern zu vereinbaren. Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, eine gemeinsame Sprache, ein einheitliches Qualitätsmanagement und einen verbindlichen Kommunikations- und Kooperationsrahmen an den Schnittstellen zu entwickeln. Neben der Unterstützung im Einzelfall ist die Pflege dieses Netzwerks und seiner Strukturen ein Aufgabenschwerpunkt für die Koordinierende Kinderschutzstelle.