In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen. Diese berücksichtigen einerseits den Vorrang der Eltern bei der Erziehung und bieten andererseits Kindern in Not staatlichen Schutz.
Leitlinien des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz sind: Nachhaltigkeit, Prävention, aber auch ein starker Staat sowie verlässliche Regelstrukturen. Dabei werden die Kommunen seitens des Familienministeriums im Rahmen freiwilliger Leistungen, insbesondere durch Förderprogramme (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Koordinierende Kinderschutzstellen, Jugendsozialarbeit) finanziell bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.
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Inhalte im Überblick
1. Ausgangssituation
2. Präventive Maßnahmen in Bayern
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit
- Maßnahmen zur Stärkung der Elternkompetenz
- Eltern- und Familienbildung
- Projekt "MAJA - Hebammen helfen Familien"
- Kindertageseinrichtungen als frühe Förder- und Bildungseinrichtungen
- Hilfen für Familien in belasteten Lebenslagen
- "SAFE - Sichere Ausbildung für Eltern"
- Förderung der Schreibaby-Ambulanzen und Ausbau der Gehstruktur in Erziehungsberatungsstellen
- "HIPPY" und "Opstapje - Schritt für Schritt"
- Qualifizierte Beratung von Jugendämtern / Erziehungsberatungsstellen
- Soziale Frühwarnsysteme
3. Starker Staat für Kinder in Not
- Gesetzesänderungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen
- Landesgesetzliche Pflicht zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen
- Vernetzung des Gesundheitsbereichs mit der Kinder- und Jugendhilfe
- Optimierung der Vollzugsebene - Kinderschutz geht alle an
- Konsequente Anwendung bestehender gesetzlicher Regelungen
- Information und Fortbildung für Ärzte
- Interdisziplinäre "Kinderschutzkonferenzen"
- Evaluation Sozialer Frühwarnsysteme
4. Weiterer Handlungsbedarf auf Bundesebene zur Verbesserung des Kinderschutzes
- Konkretisierung der Rechtsfolgen des § 1666 BGB
- Verbesserung der Informationen für die Jugendämter hinsichtlich strafrechtlicher Vorgeschichte von Bezugspersonen in häuslicher Gemeinschaft