Das Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung wird derzeit mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe fortgeschrieben. Es soll wie bisher eine verlässliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern sein, an der die Träger der Kinder- und Jugendhilfe ihre Arbeit und ihre Planungen ausrichten können.
Schwerpunkt des Programms ist dabei die Schaffung von Chancengerechtigkeit von der frühesten Kindheit bis zur Adoleszenzphase.
So hat auch der Bayerische Landtag am 14. April 2010 fraktionsübergreifende Anträge zur Fortschreibung des Bayerischen Kinder- und Jugendprogramms beschlossen (LT-Drs. 16/4515). Zur Umsetzung wurde unter Federführung des Familienministeriums eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der neben den für die Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerien (Familienministerium [Federführung] sowie Kultusministerium) auch Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe beteiligt sind, die vom Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) benannt wurden.