- A. Grundpositionen der Staatsregierung -
Kinder stellen die Zukunft des Staates und der Gesellschaft dar. Trotzdem werden sie in der Lebenswirklichkeit oft zu wenig als Träger eigener Rechte mit spezifischen Bedürfnissen wahrgenommen. Sie leben in einer von Erwachsenen gestalteten, auf Erwachsene ausgerichteten Welt. Zwischen ihren Interessen und den Anforderungen einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft -z.B. den Erfordernissen leistungsfähiger Verkehrssysteme, kostengünstiger Bauweise, effizienter Nutzung des oft knappen Baulandes- besteht zwangsläufig ein Spannungsverhältnis. Häufig sind Erwachsene nicht bereit, ihre eigenen Interessen zugunsten von Kindern und deren Bedürfnissen zurückzustellen.
Kindern und Jugendlichen müssen aber Lebensbedingungen eingeräumt werden, die ihren speziellen Entwicklungsbedürfnissen gerecht werden. Gerade ihnen darf das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht beschnitten oder gar vorenthalten werden.
Es gilt deshalb, die widerstreitenden Interessen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und den Belangen von Kindern und Jugendlichen künftig einen deutlich höheren Stellenwert einzuräumen. Dazu gehören
Mehr Toleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen im Lebensalltag kann weder verordnet noch erzwungen werden. Die Staatsregierung appelliert jedoch an alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle gesellschaftlichen Gruppierungen,
Durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit wird die Staatsregierung für die Belange und Rechte von Kindern eintreten, um damit das Bewußtsein der Gesellschaft zu schärfen und einen Umdenkungsprozeß zugunsten von Kindern in Gang zu setzen.
Die Staatsregierung weist insbesondere auf die Notwendigkeit hin, bei allen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Hand die Belange von Kindern und Jugendlichen verstärkt zu berücksichtigen. Vor allem den Kommunen ist die Aufgabe gestellt, die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in den Städten und Gemeinden kinderfreundlich zu gestalten.
Dazu gehört auch, daß Kindern und Jugendlichen Gelegenheit gegeben wird, sich an den sie betreffenden Planungen und Entscheidungen (z.B. der Gestaltung von Spielplätzen und Schulhöfen, aber auch weitergehenden Fragen der Stadtentwicklung und Dorferneuerung) in angemessener Weise zu beteiligen und ihre Wünsche und Interessen einzubringen. In zahlreichen bayerischen Kommunen wurden bereits entsprechende Ansätze entwickelt und umgesetzt. Die bisher gemachten Erfahrungen deuten darauf hin, daß institutionalisierte und repräsentative Formen der Beteiligung (z.B. Kinderparlamente, Jugendgemeinderäte) weniger Interesse bei Kindern und Jugendlichen finden als konkret themenbezogene Veranstaltungen und Projekte, durch die Kinder und Jugendliche in altersgerechten Formen unmittelbar angesprochen und einbezogen werden können. Es ist Sache der Gemeinde, die jeweils geeignet erscheinenden Beteiligungsformen zu wählen.
In vielen bayerischen Gemeinden ist es üblich geworden, aus der Mitte des Gemeinderats Kinder- und Jugendbeauftragte zu bestellen, die sich besonders der Belange der Kinder und Jugendlichen annehmen und sie in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einbringen sollen. Die Staatsregierung begrüßt dies als einen wirksamen Schritt zur besseren Vertretung von Kinder- und Jugendinteressen, weist jedoch darauf hin, daß die Verantwortung für eine kinderfreundliche Politik letztlich allen Mitgliedern der Entscheidungsgremien aufgegeben ist.
Die Staatsregierung vertritt die Auffassung, daß auf überörtlicher Ebene die Belange von Kindern durch die vorhandenen Institutionen ausreichend berücksichtigt werden können. Sie verweist auf die beiden Obersten Landesjugendbehörden sowie auf das Landesjugendamt mit dem Landesjugendhilfeausschuß und auf den Bayerischen Jugendring. Die kinder- und jugendpolitischen Sprecher der Fraktionen im Bayerischen Landtag setzen sich ebenso für die Anliegen der Kinder und Jugendlichen ein.