- A. Grundpositionen der Staatsregierung -
2.1 Lebenswelt- und Alltagsorientierung
Jugendpolitisches Handeln orientiert sich an den vielfach wechselnden aktuellen Lebensverhältnissen und Bedürfnissen junger Menschen und ihrer Familien. Daher verbietet sich hier statisches Beharren. Allgemeines Gestaltungsprinzip der Jugendhilfe ist es, auf neue Bedarfslagen schnell und adäquat zu reagieren.
Jugendhilfe muß dabei notwendigerweise das gesamte Beziehungsgefüge, in dem junge Menschen aufwachsen, berücksichtigen: ihre Einbindung in Familie, Kindertagesstätten, Schule, Nachbarschaft und Freundeskreis, ebenso aber auch die Medienvielfalt und die vielfältigen anderen Einflüsse, die die Lebenswelt junger Menschen bestimmen.
- Die Staatsregierung unterstützt vorrangig die Eltern und sonstige Personensorgeberechtigte bei ihren Erziehungsaufgaben durch familienfördernde und -ergänzende Leistungen (z.B. Erziehungsgeld für Eltern, Erziehungs- und Familienberatung, Ausbau der Kindertagesbetreuung). Sie trägt damit zu einer Verbesserung der Entwicklungsbedingungen junger Menschen bei. Die Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt ist ihr ein besonderes Anliegen.
- Die Staatsregierung will den heranwachsenden jungen Menschen insbesondere durch die Jugendarbeit ein vielgestaltiges Angebot außerschulischer Bildung und Erziehung zur Verfügung stellen, das ihnen Raum zu eigener Entfaltung und Gestaltung bietet, ihnen Gelegenheit gibt, sich in Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu bewähren und sie zugleich auch zu sozialem Engagement und gesellschaftlicher Mitverantwortung anregen und hinführen will.
- Jugendhilfe hat eine besondere Verpflichtung gegenüber den jungen Menschen, die durch persönliche, soziale oder berufliche Schwierigkeiten belastet sind und deshalb zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer beruflichen und sozialen Integration besonderer Hilfe bedürfen. Auch hierbei gilt es, durch unterstützende und aktivierende Maßnahmen die Selbstverantwortung der jungen Menschen zu stärken.
- Mädchen und Jungen sollen nicht durch geschlechtsspezifisches Erziehungsverhalten auf tradierte einseitige Lebensentwürfe und Rollenmuster festgelegt werden. Jugendhilfe hat daher den Auftrag, ihre Methoden, Angebote und Hilfen zu überprüfen, inwieweit sie geeignet sind, geschlechtsspezifisch unterschiedliche Lebenssituationen, -erfahrungen und -probleme zu berücksichtigen. Die Staatsregierung wird pädagogische Arbeitsansätze forcieren, die es Mädchen und Jungen ermöglichen, sich kritisch mit tradierten Rollenzuschreibungen auseinanderzusetzen, eine weibliche und männliche Identität zu entwickeln und eigene Interessen zu entfalten.
- Die gemeinsame Betreuung, Erziehung und Bildung von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen ist ein Mittel, um Intoleranz, Diskriminierung und Egoismus in der Gesellschaft möglichst frühzeitig entgegenzuwirken. Junge Menschen lernen so, in ihrem "Anderssein" miteinander umzugehen und ihre Individualität zu entfalten. Die Staatsregierung unterstützt deshalb den Gedanken der integrativen Erziehung in der Jugendhilfe und neue Arbeitsansätze auf diesem Feld.
- Die Integration junger Ausländer und Aussiedler in die Gesellschaft ist eine wichtige Aufgabe. Interkulturelle Arbeit mit jungen Deutschen, Aussiedlern und Ausländern leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Es gilt deshalb, in Zukunft verstärkt gegenseitigen Einblick in die kulturellen Eigenheiten der jeweiligen Herkunftsländer zu geben. Ziel ist es, Respekt und Toleranz gegenüber fremden Kulturen zu fördern, dadurch vorhandene Vorurteile abzubauen und ausländerfeindlichen Haltungen entgegenzuwirken. Diesem Ziel trägt die Staatsregierung mit ihrer Förderung der Jugendhilfe, insbesondere der Jugendarbeit und des internationalen Jugendaustausches, Rechnung.
<< 2. Innovationen vorantreiben
2.2 Bedarfsprüfung - Planung >>
zum Inhaltsverzeichnis