- A. Grundpositionen der Staatsregierung -

2.2 Bedarfsprüfung – Planung

Die Jugendpolitik steht wie alle Politikbereiche im Zeichen knapper öffentlicher Haushalte. Dies bedeutet für alle jugendpolitisch Verantwortlichen, kritisch darüber nachzudenken, welchen tatsächlichen Erfordernissen Rechnung getragen werden muß und welche Prioritäten zu setzen sind.

Jugendhilfe ist eine originäre Aufgabe der Kommunen. Gerade die Orts- und Sachnähe gewährleisten einen wirksamen und kostengünstigen Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen in der Jugendhilfe. Umfassende und vorausschauende Jugendhilfeplanung durch Jugendhilfeausschuß und Verwaltung muß hierbei sorgfältig als primäres Steuerungselement verstanden und eingesetzt werden. Gleiches gilt für Controlling-Verfahren wie z.B. Wirtschaftlichkeitsanalysen und Erfolgskontrollen über Kosten, Hilfearten, Erziehungsverläufe und Bedarfsveränderungen. Die Staatsregierung weiß um die schweren Aufgabenbelastungen der Kommunen. Sie wird daher auch sinnvolle gesetzgeberischen Initiativen ergreifen bzw. unterstützen mit dem Ziel, bestehende Regelungen flexibler und kostengünstiger zu gestalten sowie die Kompetenzen von Kommunen und Ländern zu stärken.


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