- A. Grundpositionen der Staatsregierung -

2.3 Mehr Bürgernähe in der Jugendhilfe – Neue Steuerungsmodelle

Durch eine umfassende Verwaltungsreform strebt die Staatsregierung eine effektivere, kostenbewußtere und bürgernähere Verwaltung an. Die Modelle der "Neuen Steuerung" sind auch für die Jugendhilfe von herausragender Bedeutung. Stichworte wie Out-put-Orientierung, Budgetierung und Kundenorientierung kennzeichnen diese Reformansätze:

Die Modernisierung der Verwaltungen und der sozialen Dienste erfordert jedoch Maß und Ziel. Aus der Wirtschaft geläufige Begriffe wie "Produkt", "Markt" oder "Kunde" sind in der Jugendhilfe kritisch zu reflektieren. Sie können u.U. bei den Leistungsberechtigten, aber auch in der breiten Öffentlichkeit, zu falschen Vorstellungen über den besonderen Charakter der Jugendhilfeaufgaben führen. Jugendhilfe steht im Spannungsfeld von klar definierten gesetzlichen Leistungstatbeständen und Dienstleistungsorientierung. Öffentliche Jugendhilfe ist als Teil der öffentlichen Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vor allem im Verhältnis zum Bürger an Recht und Gesetz gebunden. Sie kann von daher die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nicht zum alleinigen Maßstab des Handelns machen. Des weiteren hat Jugendhilfe dem Subsidiaritätsgrundsatz und dem Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe" Rechnung zu tragen.

Die Staatsregierung wird weiterhin Beratungs- und Fortbildungsangebote für die Entscheidungsträger und die Fachkräfte in den Jugendämtern bereitstellen sowie die Modernisierung der Verwaltung und der sozialen Dienste in der Jugendhilfe durch geeignete Modellversuche und deren Evaluation unterstützen.


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