- A. Grundpositionen der Staatsregierung -
Einrichtungen, Dienste und Methoden der Erziehungshilfe waren lange Zeit auf Notzustände und Eingriffstatbestände zugeschnitten. Jugendhilfe, so der nicht seltene Vorwurf, wurde erst dann aktiv, wenn "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist".
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt hingegen ein neues Kursziel vor. Jugendhilfe soll sich verstärkt präventiven Ansätzen widmen, die auf stabile Verhältnisse und Hilfeangebote für junge Menschen und Familien setzen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Von besonderer Wichtigkeit sind dabei Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie, der Förderung von Kindern in Tagesstätten, der Familienbildung und -beratung, Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Jugendsozialarbeit und niedrigschwellige Beratungsangebote, die die Eigenverantwortung der jungen Menschen und die Erziehungsfähigkeit der Familie stärken.
Präventionsstrategien in der Jugendhilfe sind nicht nur pädagogisches Prinzip, sondern auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft. Sie beugen Entwicklungsstörungen und Erziehungsdefiziten vor und können langfristig zu einem Rückgang kostenintensiver Einzelfallhilfen führen. Auf kommunaler, aber auch auf Landesebene ist deswegen der Prävention ein höherer Stellenwert einzuräumen; sie sollte nicht lediglich als "freiwillige Leistung" ins Hintertreffen geraten.
Die Staatsregierung wird ihre eigenen Anstrengungen zum Ausbau der Prävention fortsetzen und im Rahmen ihrer Aufgabenstellung die örtlichen Träger gerade hier unterstützen.
3.2 Förderung der Mitwirkung und Kooperation in der Jugendhilfe >>