- A. Grundpositionen der Staatsregierung -

3.2 Förderung der Mitwirkung und Kooperation in der Jugendhilfe

Sachgerechte Reaktionen auf neue gesellschaftliche Bedarfslagen erfordern eine reibungslose Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen und eine verstärkte Mitwirkung der Betroffenen.

3.2.1 Selbsthilfe – Mitwirkung der Betroffenen

Moderne Jugendhilfemethoden setzen nicht an den Defiziten, sondern an den Selbsthilfepotentialen und den Fähigkeiten der Betroffenen an. Eine stärkere Beteiligung und Einbeziehung der Leistungsempfänger erhöht deren Bereitschaft, am Hilfeprozeß aktiv mitzuwirken. Wenn Kommunen, Staat und Gesellschaft schon erhebliche Mittel im Bereich der Jugendhilfe aufwenden, korrespondiert damit auch die Verpflichtung der Betroffenen für den Erfolg des Hilfeprozesses mit einzustehen.

Gemeinwesenorientierte Projekte, selbstorganisierte Jugendgruppen und Jugendinitiativen, aufsuchende Jugend- und Jugendsozialarbeit, Familien- und Mütterzentren, Arbeit mit Alleinerziehenden, Elterninitiativen, wie z.B. das "Netz für Kinder" und die Modellprojekte "Offene und flexible Kinderhorte" sind Ausdruck solidarischer "Hilfe zur Selbsthilfe". All diese von der Staatsregierung mitinitiierten Konzepte zielen auf die Integration und Selbstverantwortung von jungen Menschen und Familien. Der Erfolg und die Besonderheit dieser Maßnahmen liegt in der Kombination von Gemeinwesenarbeit, Sozialarbeit, Beratung, Gruppenarbeit und Einzelfallhilfe. Der schrittweise Ausbau und die konzeptionelle Weiterentwicklung dieser Ansätze wird deshalb in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt der Staatsregierung sein.

3.2.2 Förderung der Kooperation der Jugendhilfeträger mit anderen Institutionen

Wirksame Jugendhilfe ist heute ohne koordinierte Zusammenarbeit der Jugendhilfeträger mit den verschiedensten Kooperationspartnern anderer Bereiche, z.B. Schule, Arbeitsverwaltung, Gesundheitswesen, Familien-/Vormundschaftsgerichte sowie Polizei und Strafjustiz nicht mehr denkbar.

Die Staatsregierung beabsichtigt, insbesondere bei der Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität die Zusammenarbeit von Polizei/Strafjustiz und Jugendhilfe zu verbessern, die bestehende Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe mit fachlichen Empfehlungen weiter voranzubringen und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit über gemeinsame Projekte von Jugendhilfe und Arbeitsförderung einzudämmen. Konkrete Kooperationsmodelle finden sich im Teil B des vorliegenden Kinder- und Jugendprogramms.


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