- A. Grundpositionen der Staatsregierung -
Ehrenamtliches, d.h. freiwilliges und unentgeltliches Engagement und Professionalität sind keine Gegensätze, sondern in fast allen Leistungsbereichen der Jugendhilfe unverzichtbar. Gerade die Jugendhilfe bietet engagierten Bürgern und Bürgerinnen ein weites und in den Anforderungen abgestuftes Betätigungsfeld.
So wird die Jugendarbeit zum weitaus überwiegenden Teil von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen. Sie gibt ihnen die Möglichkeit, für ihr Leben und ihren Beruf wichtige persönliche und soziale Kompetenzen zu erwerben und sich zugleich aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsaufgaben zu beteiligen.
Aber auch im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie, bei der Kinderbetreuung und bei den Hilfen für Familien in Not- und Krisensituationen können aktive und engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger in besonderer Weise dazu beitragen, zwischenmenschliche Beziehungen und solidarisches Handeln in der Gemeinschaft zu stärken. Ehrenamtliche bzw. freiwillige Arbeit in diesen Handlungsfeldern ist sinnvoll investierte Zeit. Hier können berufliche und private Erfahrungen und persönliche Talente eingebracht werden.
Die Staatsregierung sieht ihre Aufgabe darin, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu verbessern. Diese soziale Arbeit, deren Stärke in der Einsatzbereitschaft von Menschen für Menschen liegt, bedarf einer Neubestimmung und verstärkten Wertschätzung.
Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wird sich die Staatsregierung einsetzen für:
<< 3.2 Förderung der Mitwirkung und Kooperation in der Jugendhilfe
3.4 Förderung der Qualifizierung der Fachkräfte in der Jugendhilfe >>