- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -
Die verbandliche Jugendarbeit in von jungen Menschen selbst organisierten Gruppen und Gemeinschaften ist die ursprüngliche und nach wie vor bedeutendste Form der Jugendarbeit. Die Mehrzahl der Einrichtungen und der weitaus überwiegende Teil der Aktivitäten der Jugendarbeit in Bayern werden von Jugendverbänden, Jugendgemeinschaften und den durch sie gebildeten Jugendringen getragen. Allein schon aufgrund ihrer breit gefächerten Organisationsstruktur und ihrer personellen Ressourcen, vielfach auch gestützt durch dahinterstehende größere gesellschaftliche Organisationen, kommt den Jugendverbänden als wichtigster Trägergruppe im Gesamtsystem der Jugendarbeit eine herausragende Rolle zu. In ihrer pluralen Vielfalt, unterschiedlichen Prägung und Wertgebundenheit sprechen sie vielfältige Interessen junger Menschen an, vermitteln ihnen wichtige Orientierungen und lebenspraktische Erfahrungen und tragen somit dazu bei, ihnen das Hineinwachsen in die Gesellschaft zu erleichtern. Zudem ist die auf Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit gegründete verbandliche Jugendarbeit in besonderem Maße geeignet, junge Menschen zu aktiver Mitarbeit anzuregen, sie insbesondere zu befähigen und zu ermutigen, soziale Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv an der demokratischen Entwicklung und Gestaltung der Gesellschaft zu beteiligen.
Von jeher war es deshalb ein vorrangiges Ziel des Jugendprogramms, die verbandliche Jugendarbeit in ihrer Vielfalt und Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Dies wird nicht allein durch die Förderung von Aktivitäten erreicht, sondern setzt notwendigerweise voraus, daß den Jugendverbänden auch eine administrative und personelle Grundausstattung ermöglicht wird. Zudem müssen, da sich die verbandliche Jugendarbeit überwiegend auf ehrenamtliche Mitarbeit gründet, verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um die Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter zu unterstützen.
Die im Folgenden dargestellten staatlichen Fördermaßnahmen beziehen sich im wesentlichen auf die überörtlichen Verbandsstrukturen und die hier sich ergebenden Aufgaben. Gleichermaßen wichtig ist jedoch die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit auf örtlicher Ebene, die in kommunaler Verantwortung liegt.
Die Leistungsfähigkeit der verbandlichen Jugendarbeit ist entscheidend davon abhängig, daß die Jugendverbände über zentrale Leitungsorgane und Geschäftsstellen verfügen, die die verbandlichen Tätigkeiten in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht planen, koordinieren und weiterentwickeln sowie die anfallenden Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Um diese notwendige organisatorische Grundstruktur der verbandlichen Jugendarbeit zu gewährleisten, erhalten die landesweit tätigen Jugendverbände im Rahmen des Jugendprogramms Zuwendungen für ihre zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben.
Die Förderung soll in den kommenden Jahren, soweit es die Finanzlage zuläßt, im bisherigen Umfang und unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung fortgeführt werden. Ziel muß sein, auch für die in den letzten Jahren neu hinzugekommenen Verbände eine angemessene Grundausstattung zu ermöglichen. Die Staatsregierung begrüßt es, daß sich auch die Jugendverbände in verstärktem Maße darum bemühen, ihre Organisationsstrukturen zu straffen und Synergieeffekte zu nutzen, um dadurch zu einer Eindämmung der Kostenentwicklung beizutragen.
Trotz des hohen Anteils ehrenamtlicher Mitarbeit - und gerade deswegen - kann in den verbandlichen Strukturen auf überörtlicher Ebene auf eine angemessene Grundausstattung mit hauptberuflichen Fachkräften nicht verzichtet werden. Gegenüber den stärker fluktuierenden ehrenamtlichen Mitarbeitern sichern sie Stabilität und Kontinuität der Aufgabenerfüllung und tragen durch ihre Fachkompetenz und Erfahrung zur Stärkung und Qualifizierung der Jugendarbeit auf allen Ebenen bei. Den Fachkräften der Jugendverbände und in Jugendbildungsstätten obliegt vor allem die Aus- und Fortbildung und die fachliche Beratung der ehrenamtlichen Jugendleiter sowie allgemein die Planung und Durchführung der Bildungsarbeit.
Aus Mitteln des Jugendprogramms werden derzeit
mit jeweils bis zu 80 % der Personalkosten gefördert.
Damit ist eine Mindestausstattung erreicht, die für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der verbandlichen Jugendarbeit notwendig ist, im Blick auf die Finanzsituation allerdings auch nicht mehr wesentlich gesteigert werden kann. Zusätzlich zu berücksichtigen ist jedoch ein zum Teil schon seit längerem bestehender Nachholbedarf bei einigen nicht unbedeutenden Verbänden, die bislang noch keine Personalkostenförderung erhalten. Diesbezüglich sollen, soweit es die Finanzlage zuläßt, in den nächsten Jahren noch weitere drei Stellen in die Förderung aufgenommen werden. Gleichzeitig ist beabsichtigt, durch eine stärkere Differenzierung der Fördersätze sowie durch Teilzeitmodelle und die Ausschöpfung anderweitiger Finanzierungsmöglichkeiten auf eine Eingrenzung der Kostenentwicklung hinzuwirken.
Ehrenamtliches Engagement ist ein Wesensmerkmal der Jugendarbeit, gleichermaßen Voraussetzung und Ziel ihres auf Eigeninitiative und aktive Mitarbeit gerichteten Wirkens. Nach zuverlässigen Schätzungen sind in Bayern über 100.000 ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit tätig, vor allem als Gruppenleiter, als Mitarbeiter und in Leitungsfunktionen von Verbänden, als Initiatoren und Organisatoren von Maßnahmen, Projekten und Jugendinitiativen, als Mitverantwortliche in der offenen Jugendarbeit. Ohne die Bereitschaft so vieler junger Menschen, bis weit ins Erwachsenenalter freiwillig und unbezahlt Verantwortung zu übernehmen, könnte die Jugendarbeit nicht existieren. Diese Bereitschaft muß aber immer von neuem geweckt und gefördert werden. Insbesondere für die Jugendverbände ist es existenznotwendig, daß es ihnen gelingt, in einem permanenten Erneuerungsprozeß aus den nachwachsenden Altersgruppen immer wieder eine genügende Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiter für Leitungsfunktionen zu gewinnen.
Aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, unter deren Einfluß sich auch die Lebensverhältnisse junger Menschen verändert haben (z.B. schulische und berufliche Belastungen, Mobilität, Individualisierung, vielfältige Freizeitinteressen), scheint es heute schwieriger geworden zu sein, junge Menschen für eine längere, kontinuierliche Mitarbeit in der Jugendarbeit zu motivieren. Vieles deutet darauf hin, daß das Durchschnittsalter der ehrenamtlichen Jugendleiter in den letzten Jahrzehnten gesunken ist und sich die durchschnittliche Dauer ehrenamtlicher Mitarbeit verkürzt hat.
Deshalb ist es ein vorrangiges Ziel des Jugendprogramms, insgesamt die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendarbeit zu verbessern, insbesondere die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter zu verstärken und gezielt Maßnahmen zu fördern, die geeignet sind, junge Menschen als ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen und sie in ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Der wichtigste Ansatzpunkt zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements ist die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter. Ihre Bedeutung liegt nicht allein darin, daß sie den Teilnehmern notwendige fachliche Qualifikationen im Dienste der Sache vermittelt. Mindestens ebenso wichtig ist der damit verbundene Gewinn an persönlicher Kompetenz und Befriedigung, der für junge Menschen ein entscheidendes Moment für die Attraktivität ehrenamtlicher Tätigkeit darstellt.
Aus Mitteln des Jugendprogramms erhalten die Jugendverbände und andere anerkannte freie Träger der Jugendarbeit von jeher Zuschüsse zu den Kosten von Jugendleiterlehrgängen und anderen Maßnahmen der Mitarbeiterbildung. Im Zuge der Fortschreibung wurden dafür im Jahre 1997 die Mittel um 500 000 DM auf 5,5 Mio DM erhöht. Soweit es die Finanzlage zuläßt, sind in den folgenden Jahren weitere Verbesserungen anzustreben. Vorrangiges Ziel ist dabei eine angemessene Erhöhung der Tagessätze, um die derzeit hohe Eigenbelastung der Teilnehmer an Jugendleiterlehrgängen mittelfristig wieder deutlich zu vermindern.
Der notwendige Umfang der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter kann jedoch nicht allein durch staatliche Förderung gewährleistet werden. Auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gehalten, in ihrem Aufgabenbereich Mittel für die Fortbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter von freien Trägern bereitzustellen (§ 74 Abs. 6 SGB VIII). Im Rahmen des Art. 18 BayKJHG gilt dies entsprechend auch für die Bezirke.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß für die berufliche Fort- und Weiterbildung der hauptamtlichen Mitarbeiter in erster Linie die Arbeitgeber Verantwortung tragen.
Nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit vom 14. April 1980 (GVBl S. 180) haben ehrenamtliche Jugendleiter, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Beamtenverhältnis stehen, gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung für bis zu 15 Arbeitstage pro Jahr, um an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, an Tagungen der Verbände und anderen im Gesetz im einzelnen genannten Veranstaltungen der Jugendarbeit teilnehmen zu können.
Der Freistaat Bayern gewährt den bei ihm beschäftigten Jugendleitern in diesen Fällen die volle Lohnfortzahlung bis zur Dauer von 5 Tagen im Jahr. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, daß die anderen öffentlichen Arbeitgeber in gleicher Weise verfahren, und würde es begrüßen, wenn die privaten Unternehmen diesem Beispiel folgen würden.
Um ehrenamtlichen Jugendleitern, die vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung erhalten, gleichwohl die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, wird in diesen Fällen der Verdienstausfall aus Mitteln des Jugendprogramms erstattet. Es ist beabsichtigt, eine entsprechende Regelung auch für ehrenamtliche Funktionsträger von Verbänden zur Teilnahme an Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien zu treffen, dabei jedoch die Höhe der Verdienstausfallerstattung betragsmäßig zu begrenzen.
Bei anderen Freistellungstatbeständen (z.B. der Leitung von Ferienmaßnahmen) kann ein dem Jugendleiter entstehender Verdienstausfall unter Umständen durch eine Honorierung seiner Tätigkeit, die im Rahmen der Maßnahmenförderung zu berücksichtigen ist, ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
Im Rahmen eines Modellversuchsprogramms ("Aktionsprogramm Ehrenamt") werden seit 1995 neue Wege zur Stärkung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit erprobt. Neben Projekten, die unmittelbar darauf gerichtet sind, junge Menschen für eine längerfristige, kontinuierliche Mitarbeit zu gewinnen und zu motivieren, geht es dabei auch um die Entwicklung unterstützender Informations-, Service- und Beratungssysteme und um eine stärkere Wahrnehmung und Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Öffentlichkeit.
Das Modellversuchsprogramm soll 1999 abgeschlossen werden. Die Auswertung wird ergeben, welche förderungspolitischen Konsequenzen daraus im weiteren zu ziehen sind.