- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -
Die offene Jugendarbeit will möglichst vielen jungen Menschen, unabhängig von verbandlicher Mitgliedschaft, jugendgemäße Räume für zwanglose Begegnung und sinnvolle Freizeitgestaltung bieten, dadurch soziales Lernen ermöglichen, die Interessen und die eigenen kreativen Fähigkeiten junger Menschen fördern, sie zu aktiver Mitarbeit ermutigen, ihnen aber auch Beratung und Unterstützung in lebenspraktischen Fragen geben. Typische Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sind die Jugendfreizeitstätten und Jugendtreffs (siehe unten), die dem Bedürfnis junger Menschen nach festen örtlichen Bezugspunkten und selbständig nutz- und gestaltbaren Räumen entgegenkommen. Zur offenen Jugendarbeit gehören im weiteren Sinne aber auch andere Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen, die, offen angeboten, allgemein der Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen dienen (z.B. Jugendinformations- und Beratungsdienste, offene Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, offene Formen gesellschaftlicher und politischer Beteiligung).
In der offenen Jugendarbeit manifestiert sich am deutlichsten das gewandelte Aufgabenverständnis der Jugendarbeit. Wurden die in den 70er Jahren entstandenen Jugendzentren anfänglich noch vorwiegend unter emanzipatorischen Zielsetzungen verstanden, als Orte selbstbestimmter Betätigung und Verwirklichung jugendlicher Interessen und insofern in erster Linie für ältere und engagierte Jugendliche gedacht, so haben die Jugendfreizeitstätten seither in zunehmendem Maße soziale Dienstleistungsfunktionen übernommen. Sie werden heute überwiegend von Kindern und Jugendlichen jüngeren Alters und mit niedrigerem Bildungsstand frequentiert, die ein höheres Maß an pädagogischer Zuwendung und Anleitung benötigen. Sie haben es häufig mit sozial benachteiligten (z.B. ausländischen) Kindern und Jugendlichen zu tun und werden von daher zwangsläufig mit vielfältigen sozialen und individuellen Problemen (z.B. Arbeitslosigkeit, Schul- und Ausbildungsprobleme, schwierige Wohnverhältnisse, familiäre Krisen) konfrontiert. Vor diesem Hintergrund haben sich die Aufgaben der offenen Jugendarbeit vielfach mit solchen der Jugendsozialarbeit verknüpft. So sieht sich die offene Jugendarbeit oftmals gefordert, neben allgemein fördernden Bildungs- und Freizeitangeboten auch konkrete sozialpädagogische Hilfen zur Lebens- und Problembewältigung zu leisten, sei es in Formen individueller Beratung oder durch besondere schul- und arbeitsweltbezogene Fördermaßnahmen oder durch andere Aktivitäten, die darauf abzielen, Benachteiligungen, Gefährdungen und Ausgrenzungen entgegenzuwirken. Dabei bleibt die offene Jugendarbeit gleichwohl den grundlegenden Prinzipien der Jugendarbeit verpflichtet, gegründet auf einem ganzheitlichen Verständnis von Bildung und Erziehung und gerichtet auf die Förderung von Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit.
Einrichtungen und Dienste der offenen Jugendarbeit sind heute anerkanntermaßen ein notwendiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden. Gemessen an dem umfassenden Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, möglichst allen jungen Menschen "die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen" (§ 11 Abs. 1 SGB VIII), ist das Gesamtangebot allerdings noch nicht ausreichend. Das gilt vor allem für den ländlichen Raum; hier gilt es, vermehrt auch neue Konzepte zu entwickeln und jeweils situationsgerechte Lösungen zu finden, um den Erfordernissen der offenen Jugendarbeit gerade auch in den kleineren Gemeinden (z.B. durch Schaffung von einfacheren Jugendtreffs) Rechnung tragen zu können. Neben dem quantitativen Ausbau bedarf es auch einer qualitativen Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit, einerseits einer stärkeren Differenzierung und Profilierung der Angebote im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen, andererseits der Entwicklung neuer Formen mobiler/aufsuchender Jugendarbeit, die es ermöglichen, Zugang auch zu benachteiligten und problembelasteten Jugendlichen zu finden, die sonst schwer erreichbar sind.
Diese anspruchsvollen Aufgaben erfordern notwendigerweise den Einsatz hauptberuflicher pädagogischer Fachkräfte. Wichtig ist aber auch die aktive Mitwirkung der Jugendlichen selbst und eine möglichst breite Unterstützung durch ehrenamtliche Mitarbeiter.
Für die in aller Regel ortsgebundenen Einrichtungen und Dienste der offenen Jugendarbeit und deren Finanzierung liegt die primäre Verantwortung bei den Kommunen. Der Freistaat Bayern hat sich in der Vergangenheit darauf beschränkt, zur Finanzierung der Einrichtungen Investitionszuschüsse zu leisten, die auch weiterhin gewährt werden (dazu siehe unten). Darüber hinaus wurden 1994 im Vorgriff auf die Fortschreibung des Jugendprogramms zwei neue Förderprogramme eingerichtet, mit denen wichtige Ansätze zur qualitativen und strukturellen Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit unterstützt werden sollen.
Bei den Bemühungen um den Ausbau eines bedarfsgerechten Systems der Tagesbetreuung für Schüler im schulpflichtigen Alter (§ 24 Satz 2 SGB VIII) muß das Augenmerk vor allem auf die 10 bis 16jährigen gerichtet werden, da gerade in dieser Altersgruppe kritische Entwicklungsphasen zu durchlaufen sind. Es hat sich gezeigt, daß Einrichtungen der Jugendarbeit (z.B. Jugendfreizeitstätten, verbandliche Jugendhäuser) für diese Aufgabe gute Voraussetzungen bieten, da sie in der Regel nicht nur über geeignete Räume verfügen, sondern auch vom pädagogischen Konzept her und durch die Einbindung in die Jugendarbeit eine für diese Altersgruppe angemessene Form der Betreuung und Förderung zu bieten vermögen. Die Jugendarbeit kann auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer bedarfsgerechten, differenzierten Infrastruktur an außerschulischen Betreuungsangeboten leisten.
Für Projekte der Nachmittagsbetreuung in Einrichtungen der Jugendarbeit, die für Schüler im Alter zwischen 10 und 16 Jahren ein klar definiertes, verbindliches Leistungsangebot (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebote) bereithalten, wird daher aus Mitteln der Jugendarbeit eine laufende Förderung gewährt. Derzeit werden 33 Projekte mit Zuschüssen im Gesamtumfang von rund 1,2 Mio DM pro Jahr gefördert. Es ist beabsichtigt, das Förderprogramm, soweit es die Haushaltslage zuläßt, schrittweise weiter auszubauen.
Die Staatsregierung ist bemüht, die Entwicklung der offenen Jugendarbeit in den Kommunen besonders auch im Hinblick auf ihre präventiven und sozialintegrativen Aufgaben gegenüber benachteiligten und gefährdeten Jugendlichen zu unterstützen. Dabei geht es zum einen um die Stärkung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Einrichtungen, zum anderen um die Entwicklung neuer Formen und Konzepte einer stärker sozialräumlich ausgerichteten ziel- und problemgruppenorientierten Arbeit.
Im Rahmen des Aktionsprogramms Präventive Jugendarbeit werden demgemäß gefördert
Die Förderung will über die konkrete Hilfestellung bei einzelnen Projekten hinaus Anstöße geben zum Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur der offenen Jugendarbeit und vor allem dazu beitragen, geeignete Konzepte und Arbeitsformen für die Arbeit mit benachteiligten und gefährdeten Jugendlichen zu entwickeln und zu erproben. Dabei geht es zunächst darum, durch aufsuchende Methoden Zugang zu schwierigen Gruppen von Jugendlichen zu finden und ihnen Möglichkeiten sinnvoller, aktiver Freizeitgestaltung aufzuzeigen. Erst auf der Grundlage eines so gewonnenen Vertrauensverhältnisses können weitergehende Hilfen zur Bewältigung individueller Probleme und belastender Lebensumstände, z.B. durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote, geleistet werden. Auch eine in diesem Sinne lebenswelt- und problemorientierte präventive Jugendarbeit muß in erster Linie darauf angelegt sein, die betroffenen jungen Menschen allgemein in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern und ihre Selbsthilfekräfte zu stärken. Sie stößt an ihre Grenzen dort, wo die individuellen Probleme spezielle Hilfen erfordern. Hier kann die Jugendarbeit im Einzelfall nur vermittelnd - in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen - tätig werden sowie generell auf eine verstärkte Wahrnehmung der Problemlagen Jugendlicher und ihrer Ursachen hinwirken.
Im Rahmen des Aktionsprogramms Präventive Jugendarbeit werden derzeit 19 Projekte mit Zuschüssen im Gesamtumfang von 950.000 DM aus Landesmitteln gefördert. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre, wobei eine wesentliche kommunale Mit- und Folgefinanzierung vorausgesetzt wird. Das Förderprogramm soll in den kommenden Jahren, soweit es die Finanzlage zuläßt, mindestens im bisherigen Umfang fortgeführt und nach Möglichkeit weiter ausgebaut werden. Freiwerdende Mittel werden für neue Projekte eingesetzt.
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