- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

1.4 Zielgruppenspezifische Fachprogramme

Für die Weiterentwicklung der Jugendarbeit ist von entscheidender Bedeutung, inwieweit es gelingt, den unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen und möglichst vielen die Teilnahme und Teilhabe an den Angeboten und Leistungen der Jugendarbeit zu ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei

Die Staatsregierung wird daher in den nächsten Jahren drei vom Bayerischen Jugendring vorgeschlagene Fachprogramme fördern, mit denen neue Ansätze zur Integration und Partizipation der genannten Zielgruppen entwickelt und modellhaft erprobt werden sollen.

1.4.1 Ausländische Kinder und Jugendliche, junge Aussiedler und Zuwanderer

Ziel dieses Fachprogramms ist es, ausländische Kinder und Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien (die letzteren sind im folgenden nicht mehr ausdrücklich genannt, aber jeweils mitgemeint) in verstärktem Maße in alle Arbeitsfelder der Jugendarbeit einzubeziehen und ihnen vermehrt Anregungen zu bieten, sich an Angeboten und Leistungen der Jugendarbeit aktiv zu beteiligen. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Lebenslagen und kulturell geprägten Eigenheiten der verschiedenen Gruppen ausländischer und zugewanderter Mitbürger in differenzierter Weise aufzugreifen, durch verständnisfördernde Formen interkulturellen Lernens Fremdheit und Ausgrenzung zu überwinden, die Fähigkeiten ausländischer Jugendlicher zur Selbsthilfe und Selbstorganisation zu stärken und damit insgesamt zu ihrer Integration in die Gesellschaft beizutragen.

Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung sollen im Rahmen des Fachprogramms insbesondere solche Projekte gefördert werden, die darauf gerichtet sind,

Es ist vorgesehen, für Maßnahmen dieser Art im Jahre 1998 bis zu 200 000 DM zur Verfügung zu stellen und das Programm bei erfolgreichem Verlauf in den Folgejahren, soweit es die Haushaltslage zuläßt, weiter fortzuführen.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß die Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher auch im Rahmen der Nachmittagsbetreuung von Schülern in Einrichtungen der Jugendarbeit (Ziffer 1.3.1) und im Aktionsprogramm Präventive Jugendarbeit (Ziffer 1.3.2.) einen wichtigen Schwerpunkt bildet. Im Unterschied dazu ist das beschriebene Fachprogramm besonders auf die Integration in Formen verbandlicher Jugendarbeit ausgerichtet und hat insofern eine eigenständige Bedeutung. Bei der Auswertung werden jedoch alle Maßnahmen zugunsten ausländischer Kinder und Jugendlicher im Zusammenhang zu beurteilen sein.

1.4.2 Mädchen und junge Frauen

Dem Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, in allen Bereichen der Jugendhilfe die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen (§ 9 Nr. 3 SGB VIII), sollte die Praxis der Jugendarbeit noch in stärkerem Maße Rechnung tragen. Die Staatsregierung hat deshalb schon in ihrem Programm "Politik für Frauen" (Fortschreibung 1990 und 1994) auf die Notwendigkeit der Intensivierung der Mädchenarbeit sowohl in der offenen wie in der verbandlichen Jugendarbeit hingewiesen. Dabei geht es nicht um grundlegend neue Angebotsformen, sondern mehr um eine qualitative Veränderung im Sinne einer Verbreiterung und regelhaften Absicherung mädchenspezifischer Arbeitsansätze in der Praxis der Jugendarbeit.

Das Fachprogramm "Förderung der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen" ist ein Modellversuchsprogramm, das in diesem Sinne der Initiierung, Qualifizierung und infrastrukturellen Einbindung neuer mädchenspezifischer Ansätze in der Jugendarbeit dient. Dazu ist beabsichtigt, in einer Modellregion eine Koordinierungsstelle sowie aus dem Kreis engagierter Mitarbeiterinnen ein Tutorinnensystem für Mädchenarbeit einzurichten, das vorhandene Aktivitäten koordinieren sowie neue Angebote der Mädchenarbeit initiieren und in der Umsetzung beratend begleiten soll. Über die Jugendarbeit hinaus wird dabei auch eine Kooperation mit anderen Trägern und Einrichtungen der Jugendhilfe angestrebt.

Das Modellversuchsprogramm ist auf eine Laufzeit von drei Jahren (1997-2000) angelegt. Zur Finanzierung stehen dafür insgesamt 900 000 DM aus Mitteln des Kulturfonds bereit.

1.4.3 Jugendarbeit mit Kindern

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Jugendarbeit gehören auch Angebote und Leistungen für Kinder etwa im Altersspektrum von 6 - 14 Jahren. Tatsächlich werden Angebote für Kinder sowohl in der verbandlichen Jugendarbeit wie auch in offenen Formen (Nachmittagsbetreuung, Ferienmaßnahmen, Spielbusaktionen u.ä.) zunehmend nachgefragt und in Anspruch genommen.

Durch das Fachprogramm "Jugendarbeit mit Kindern" sollen verschiedene Angebotsformen sowie neue Ansätze zur aktiven Beteiligung von Kindern in der Jugendarbeit initiiert und modellhaft erprobt werden.

Zur Finanzierung von Modellprojekten dieser Art stehen in den Jahren 1998/99 aus Mitteln des Kulturfonds insgesamt 100 000 DM zur Verfügung.


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