- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -
2.2 Familienbildung
Angebote der Familienbildung sollen
- auf die Bedürfnisse, Interessen und Erfahrungen von Familien in den unterschiedlichen Lebenslagen eingehen,
- Familien zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und bei Selbst- und Nachbarschaftshilfe befähigen
- Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen sowie
- junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten.
Einrichtungen unterschiedlicher Träger gewährleisten ein plurales Angebot (z.B. Familienbildungsstätten, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Familien-/Mütterzentren, Familienberatungsstellen). In Angeboten der Familienerholung und -freizeit sind häufig, in die Elternarbeit von Kindertageseinrichtungen und Schulen vereinzelt auch Maßnahmen der Familienbildung integriert.
Die Staatsregierung vergibt Zuschüsse für "Maßnahmen der erzieherischen Familienbildung am Wochenende", die in Familienferienstätten durch die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt werden. Sie richten sich an Familien in besonderen Lebenslagen. (Die staatliche Unterstützung von familienbildnerischen Maßnahmen im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wird unter Ziffer 5 behandelt.)
Bezuschußt wird auch die Herausgabe von Elternbriefen, die seit vielen Jahren an Eltern von Kindern unter 10 Jahren über die Jugendämter verteilt werden. Diese geben zum jeweiligen Entwicklungsstand und Alter des Kindes Ratschläge für die Erziehung, aber auch praktische Hinweise und Tips für Betreuung, Pflege, Ernährung, Kleidung u.a.
Folgende innovative Arbeitsansätze sollen in der Familienbildung künftig verstärkt Berücksichtigung finden:
- Familienbildung soll vermehrt Familiengruppen ansprechen, die bisher kaum erreicht worden sind. Dies erfordert eine Öffnung der Bildungsangebote und ein Überdenken der Zugangsweisen, Konzepte und Methoden. Dabei ist eine engere Zusammenarbeit mit Jugendämtern und sozialen Diensten aufzubauen.
- Familienbildungsangebote sollen verstärkt in die Elternarbeit von Kindertageseinrichtungen und Schulen, insbesondere Kindergärten und Grundschulen, eingebunden werden, weil dort mehr Eltern erreicht werden können.
- Die Zusammenarbeit unter den Anbietern von Familienbildung ist zu intensivieren. Dabei sind die Bildungsangebote abzugleichen mit dem Ziel, Überkapazitäten und Angebote mit geringer Inanspruchnahme abzubauen. Ferner sind solche Themen aufzugreifen, für die kaum oder zuwenig Angebote bestehen.
Die Staatsregierung unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung der Familienbildung durch folgende Maßnahmen:
- Bei der Neufassung der Förderrichtlinien soll die Familienbildung als präventive Aufgabe von Familienberatungsstellen besonders betont werden. Diese können mit ihrem Erfahrungshintergrund in Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit Initiativen der Familienselbsthilfe sowie Einrichtungen der Familien- und Erwachsenenbildung einen wichtigen Beitrag zur Familienbildung leisten. Fachkräfte der Familienberatung verfügen über fundierte Kenntnisse zur Situation von Familien, zu den heutigen Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen, zur Entwicklungspsychologie, zur Entstehung von Auffälligkeiten und zu geeigneten Interventionsmethoden.
- Die Staatsregierung wird die Fördermodalitäten nach dem Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung überprüfen. Gefunden werden sollen neue Wege, um den spezifischen Anforderungen an Familienbildung gerecht zu werden. Sie betreffen vor allem die Bildung kleiner Gruppen, die Sicherstellung von Kinderbetreuung während Veranstaltungen und die zeitliche Rücksichtnahme auf den Familienalltag.
- Für die Weiterentwicklung der Elternbriefe und ihre Einbindung in ein "Gesamtkonzept für Familienarbeit nach § 16 SGB VIII" wurde ein Forschungsprojekt am Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg in Auftrag gegeben. Mit dessen Ergebnissen sollen die Elternbriefe, ihre Verbreitung, aber auch andere Familienbildungsangebote vor Ort überprüft werden.
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