- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

2.3 Familienfreizeit und –erholung

Entspannung und Erholung stellen einen wichtigen Ausgleich zu den körperlichen und psychischen Belastungen in Beruf und Familienarbeit dar. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, für Familien in belastenden Situationen, insbesondere für einkommensschwache Familien, Angebote der Familienfreizeit und -erholung vorzuhalten. Diese sollen bei Bedarf die erzieherische Betreuung einschließen.

Die Staatsregierung unterstützt Maßnahmen der Familienerholung:

Im Bereich der Familienfreizeit und -erholung verfolgt die Staatsregierung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel insbesondere folgende weitere familien- und jugendpolitische Ziele:


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