- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -
Die Unterstützung von Familienselbsthilfe zählt ebenfalls zu den Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII). Besondere Bedeutung haben hierbei die in den 80er Jahren entstandenen Familien- und Mütterzentren, die sich als eine besondere Form der Familienselbsthilfe in Bayern bewähren und etablieren konnten. Sie leisten praktische Lebenshilfe durch gegenseitige Hilfestellungen im Familienalltag und ergänzende soziale Dienstleistungen. Beispiele dafür sind Treffpunktarbeit, Maßnahmen der Familienbildung, flexible stundenweise Kinderbetreuung, die Bereitstellung eines Mittagstisches für Schulkinder. Einige Zentren bieten feste Kinderbetreuungsgruppen im Rahmen des Programms "Netz für Kinder" an. Prinzipien der Selbstorganisation und Familienselbsthilfe prägen ihre Arbeit. Für die Entstehung der Familien- und Mütterzentren hat die Staatsregierung ein eigenes Förderprogramm aufgelegt.
Die Staatsregierung empfiehlt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den flächendeckenden Ausbau dieses Selbsthilfeangebots voranzutreiben und die wertvolle Arbeit dieser Zentren für Familien zu stützen. Sie sind als präventives Angebot kostengünstig und haben eine wertvolle gemeinschaftsbildende Funktion.
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