- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

2.6 Hilfen für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben in der Regel mit angespannter wirtschaftlicher Situation und erhöhter Belastung durch alleinige Verantwortung für Erwerbstätigkeit, Haushalt und Kindererziehung zu kämpfen. Sie sind deswegen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen.

2.6.1 Alleinerziehendenarbeit

In den vergangenen Jahren hat sich die Alleinerziehendenarbeit vor allem in Form einer vorrangig auf Selbsthilfebasis organisierten "Kontakt- und Treffpunktarbeit" entwickelt und bewährt. Sie ermöglicht den Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie die Knüpfung sozialer Kontakte. Fachlich begleitet wird die Alleinerziehendenarbeit vor allem von konfessionellen Trägern und vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV).

Die Staatsregierung unterstützt die Kontakt- und Treffpunktarbeit der genannten freien Träger auf Landesebene. Bezuschußt werden das Fachpersonal, das die örtliche Treffpunktarbeit koordiniert, qualifiziert und deren Ausbau vorantreibt, ferner Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Treffpunktleiterinnen und Kinderbetreuerinnen oder –betreuer, sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

Die Kontakt- und Treffpunktarbeit wird ergänzt durch Kurse, Wochenendseminare und Ferienangebote. Die Förderprogramme zur Familienerholung sehen Alleinerziehende als Zielgruppe ausdrücklich vor.

Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit gibt die Staatsregierung die Broschüre "Information - Rat - Hilfe: Alleinerziehen in Bayern" heraus, die laufend aktualisiert wird. Sie gibt Alleinerziehenden umfassend Auskunft über Hilfen in den verschiedenen Lebens- und Problembereiche.

Die Staatsregierung beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden bei den Kommunen darauf hinzuwirken, daß diese die Alleinerziehendenarbeit im Rahmen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) verstärkt unterstützen. Die kommunale Unterstützung kann z.B. bestehen in

2.6.2 Gemeinsame Wohnformen für Mutter/Vater und Kind

Alleinerziehende Mütter und Väter können aufgrund sozialer Situation oder individueller Beeinträchtigung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt und nicht ohne weiteres in der Lage sein, ihre Elternrolle zu erfüllen. Sie benötigen Unterstützung bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes. Vielfach sind sie auch auf Unterkunft und Betreuung angewiesen. Entsprechende Hilfen können Schwangere und alleinstehende Mütter oder Väter mit Kindern unter 6 Jahren in Einrichtungen für Mütter/Väter und Kinder erhalten (§ 19 SGB VIII). Dieses Leistungsangebot wird in der Praxis vor allem von sehr jungen, zum Teil noch minderjährigen Müttern in Anspruch genommen. Durch Vermittlung von Erziehungskompetenz und durch Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung lassen sich Spannungen zwischen jungen Müttern bzw. Vätern und Kindern verringern oder vermeiden. In pädagogisch begleiteten Wohnformen erhalten junge Mütter und Väter zudem positive Entwicklungsperspektiven, beispielsweise durch eine schulische oder berufliche Ausbildung.

Die Staatsregierung wird durch die Entwicklung fachlicher Standards in enger Kooperation mit den Jugendämtern und Verbänden die Qualitätsarbeit in Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen sicherstellen.


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