- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

3.5 Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Verstärkt werden seelisch oder körperlich behinderte Kinder oder Kinder, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, in Regeleinrichtungen aufgenommen und betreut. Nach Schätzungen liegen bei ca. 20 % der betreuten Kinder signifikante Entwicklungsrückstände und Verhaltensprobleme vor. Allein die Zahl der integrativen Kindergartengruppen mit drei bis fünf behinderten Kindern stieg binnen zwei Jahren bis zum Stichtag 01.01.1998 um 60 % auf 341 Gruppen. Darüber hinaus findet Einzelintegration behinderter Kinder statt.

Durch die integrative Betreuung kann das Entwicklungs- und Lernpotential behinderter Kinder effektiv ausgeschöpft werden. In der Regel wird bei Integrationsgruppen die Gruppenstärke reduziert und zusätzlich Fachpersonal möglichst mit heilpädagogischer Ausbildung angestellt.

Die Staatsregierung bezuschußt in integrativen Kindergärten und Horten zusätzliches Personal. Ferner besteht die Möglichkeit der Verringerung der Mindestgruppenstärke. Die Finanzierung erfolgt unter gemeinsamer Kostenbeteiligung von Staat, Gemeinde und Bezirk.

Es ist Ziel der Staatsregierung,


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