- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -
4. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
Schule ist für Kinder und Jugendliche ein Lebensraum von überragender Bedeutung und stellt für sie einen wesentlichen sozialen Bezugspunkt dar. Ihr Alltag und ihre Zukunftsperspektiven werden davon auf vielfältige Weise bestimmt.
- Schulische und berufliche Ausbildung sind heute angesichts der steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes unabdingbare Voraussetzungen dafür, daß die Eingliederung junger Menschen in die Erwachsenenwelt gelingt. Durch den Ausbau und die Ausdifferenzierung des Bildungswesens seit Ende der 60er Jahre hat sich die Bildungsbeteiligung an weiterführenden Schulen und beruflichen Qualifikationsgängen stark erhöht; viele Ausbildungszeiten haben sich weit über die Volljährigkeit hinaus verlängert.
- Die Schulen werden heute in wachsendem Maße mit Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei Schülern konfrontiert, deren Ursachen oftmals im familiären Bereich liegen. Konkrete Probleme für die Schulen ergeben sich auch aus der Schulverweigerung mancher Schüler, der gestiegenen Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen sowie delinquentem und abweichendem Verhalten im sozialen Nahraum.
Die Staatsregierung hält die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule für einen richtungweisenden Weg zur Bekämpfung solcher Probleme. Diese Zusammenarbeit kann sich je nach Schulart und Aufgabenstellung auf nahezu alle Handlungsfelder der Jugendhilfe erstrecken. Besonders notwendig ist ein partnerschaftliches Zusammenwirken überall dort, wo die Jugendhilfe ähnlich wie die Schule allgemein-fördernde und insofern präventiv wirkende Erziehungsaufgaben wahrnimmt (Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie). Schulbezogene Angebote der Jugendhilfe sollen die schulische Erziehungsarbeit begleiten oder ergänzen. Sie sollen jedoch nicht in den Verantwortungsbereich der Schule eingreifen, insbesondere den Lehrkräften ihre erzieherische Verantwortung nicht abnehmen.
Mit der gemeinsamen Bekanntmachung des Kultus- und Sozialministeriums vom 13.08.1996 über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen wurde eine engere und effektivere Zusammenarbeit bereits in die Wege geleitet.
Die Staatsregierung
- wird die praktische Umsetzung dieser Bekanntmachung beobachten und unterstützen. Zunächst wird sie flankierende Handreichungen für die Kooperation in der Praxis erarbeiten.
- wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten modellhaft Kooperationsprojekte fördern. Damit soll den Kommunen bei der Entwicklung und Erprobung sowie dem Auf- und Ausbau schulbezogener Projekte Starthilfe gegeben werden;
- wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Landesjugendamt, dem Bayerischen Jugendring und der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen bei der Fortbildung verstärken.
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