- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

4. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule

Schule ist für Kinder und Jugendliche ein Lebensraum von überragender Bedeutung und stellt für sie einen wesentlichen sozialen Bezugspunkt dar. Ihr Alltag und ihre Zukunftsperspektiven werden davon auf vielfältige Weise bestimmt.

Die Staatsregierung hält die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule für einen richtungweisenden Weg zur Bekämpfung solcher Probleme. Diese Zusammenarbeit kann sich je nach Schulart und Aufgabenstellung auf nahezu alle Handlungsfelder der Jugendhilfe erstrecken. Besonders notwendig ist ein partnerschaftliches Zusammenwirken überall dort, wo die Jugendhilfe ähnlich wie die Schule allgemein-fördernde und insofern präventiv wirkende Erziehungsaufgaben wahrnimmt (Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie). Schulbezogene Angebote der Jugendhilfe sollen die schulische Erziehungsarbeit begleiten oder ergänzen. Sie sollen jedoch nicht in den Verantwortungsbereich der Schule eingreifen, insbesondere den Lehrkräften ihre erzieherische Verantwortung nicht abnehmen.

Mit der gemeinsamen Bekanntmachung des Kultus- und Sozialministeriums vom 13.08.1996 über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen wurde eine engere und effektivere Zusammenarbeit bereits in die Wege geleitet.

Die Staatsregierung


<< 3.6 Forschung

5. Kinder- und Jugendschutz >>

zum Inhaltsverzeichnis