- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

5.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Während der gesetzliche Jugendschutz der Gefahrenabwehr dient, soll der erzieherische Kinder- und Jugendschutz jungen Menschen persönliche Handlungskompetenzen vermitteln und sie befähigen, sich selbst gegen gefährdende Einflüsse zu behaupten. Das Angebot richtet sich auch an Erziehungsberechtigte und pädagogisch Tätige. Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist ein inhaltlicher Aspekt jeder Erziehung und somit Aufgabe aller Erziehungsträger, insbesondere der Kindertageseinrichtungen, der Schulen und der Jugendarbeit, aber auch der Heimerziehung sowie aller Einrichtungen mit familienbildnerischem Auftrag. Die Staatsregierung legt Wert darauf, daß Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes frühzeitig eingesetzt, kontinuierlich fortgeführt und breit gestreut werden.

Als wichtigste landeszentrale Fachorganisation des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wird die von der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Verbänden getragene Aktion Jugendschutz aus Landesmitteln institutionell gefördert. In enger Abstimmung mit den staatlichen Stellen widmet sie sich vor allem den Aufgaben der Medienpädagogik sowie der Sucht- und Gewaltprävention und erreicht damit landesweit in allen Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens einen hohen Wirkungsgrad.

5.2.1 Aktuelle Aufgabenschwerpunkte

Vordringlichen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung in folgenden Aufgabenbereichen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes:

5.2.1.1 Medien, neue Medien, Medienpädagogik

Medienkompetenz gehört heute gerade für junge Menschen zu den wesentlichen Qualifikationen im Lebens- und Berufsalltag. Medienpädagogik hat das zentrale Ziel und die Aufgabe, junge Menschen in Zeiten moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für ein selbstbestimmtes Leben zu befähigen und sie zu qualifizieren, sich inhumanen und manipulierenden Einflüssen zu widersetzen. Die Medien dürfen nicht nur in ihren Risiken, sondern müssen auch in ihren Möglichkeiten und Chancen gesehen werden. Kritischer Umgang mit Medien bedeutet nicht Medienabstinenz, sondern aktive Auseinandersetzung mit der Vielfalt an Bildern, Klängen, Texten und Technik. Medienpädagogik soll junge Menschen "fit machen" für die Teilnahme an der gesellschaftlichen und sozialen Kommunikation. Das Kommunizieren mit den verfügbaren Medien, das eigene Produzieren (z.B. Audio-Video-Produktion), der spielerische und didaktische Einsatz von Computern etc. haben sich hier als äußerst sinnvolle und wirksame Methoden erwiesen.

Um dem hohen Informations- und Orientierungsbedarf von Eltern, insbesondere zu den neuen Medien, aber auch zu Pro und Contra von Film- und Fernsehangeboten und Datennetzen zu entsprechen, bedarf es darüber hinaus in verstärktem Maße der medienpädagogischen Eltern- und Familienbildung. Die Staatsregierung wird sich für Angebote der Beratungsstellen und Bildungsträger einsetzen, die Eltern in die Lage versetzen, die Fähigkeit ihrer Kinder im Umgang mit den verschiedenen Medien zu beurteilen, Hilfen bei der Auswahl und Beurteilung von Medienprodukten zu geben, auf Erziehungsregeln in bezug auf Medien hinzuweisen sowie Gesprächs- und Kommunikationsmöglichkeiten mit ihren Kindern in bezug auf Auswahl und Beurteilung von für sie geeigneten und ungeeigneten Medienprodukten aufzuzeigen.

Die Staatsregierung sieht - auch in Umsetzung des Beschlusses der Jugendministerkonferenz zur "Medienpädagogik als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe" vom 13./14.06.1996 - ihre Hauptaufgabe in der medienpädagogischen Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte (Erzieher, Sozialpädagogen, Lehrkräfte).
Sie wird daher

Die Staatsregierung betrachtet diese Maßnahmen insbesondere auch als wertvolle Unterstützung für die Eltern, in deren Verantwortung die Gestaltung der häuslichen Mediennutzung und Medienerziehung liegt. Sie appelliert an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die vorhandenen Möglichkeiten zum Erwerb eigener medienpädagogischer Kompetenz konsequent zu nutzen und den Kindern durch das eigene Verhalten beim Medienkonsum ein positives Beispiel für eine sinnvolle Mediennutzung zu geben.

Gleichzeitig appelliert sie an die Medienschaffenden, sich bei der Erstellung ihrer Produkte und Angebote stets ihrer Verantwortung für junge Menschen bewußt zu sein. Sie weist darauf hin, daß gerade Massenmedien wie das Fernsehen in hervorragender Weise geeignet sind, medienpädagogisches Bewußtsein zu wecken und medienpädagogische Kompetenz zu fördern. Dies sollte bei der Programmgestaltung berücksichtigt werden.

5.2.1.2 Suchtprävention

Die Gesundheitsgefährdung junger Menschen durch Suchtprobleme stellt auch für die Jugendhilfe eine große Herausforderung dar. Junge Menschen sind größtenteils gegenüber legalen und illegalen Suchtmitteln wie Alkohol, Nikotin und Drogen kritisch eingestellt. Nur eine Minderheit zählt zum Kreis der Konsumenten; diese werden allerdings zunehmend jünger. Darüber hinaus verlagert sich das Suchtverhalten junger Menschen zu leistungssteigernden, euphorisierenden Drogen. Synthetische Drogen, vor allem Ecstasy, bilden eine wachsende Gefahr. Neben jugendtypischem Probierkonsum erweist sich der Mißbrauch von Suchtmitteln als Bewältigungsversuch von Krisen- und Belastungssituationen und als Verdrängungs- und Fluchtverhalten.

Moderne Suchtprävention ist integriert in ein Gesamtkonzept allgemeiner Gesundheitsförderung. Sie versteht sich als Prozeß mit dem Ziel eines gesunden, eigenverantwortlichen und sinnvollen Lebens. Zugrunde gelegt wird ein erweiterter Suchtbegriff, der den Mißbrauch legaler und illegaler Suchtmittel sowie stoffungebundenes Suchtverhalten (Kauf-, Spielsucht, übermäßiger Medienkonsum) umfaßt.

Wirksame Suchtprävention hat heute auszugehen von einem ganzheitlichen und ursachenorientierten Verständnis. Sie muß an den Ursachen ansetzen, d.h. sich mit den verschiedenen Lebensbedingungen, die zu einer Suchtentwicklung beitragen, auseinandersetzen. Mädchen und Jungen erfahren in unserer Gesellschaft eine unterschiedliche Sozialisation. Daraus resultiert auch, daß sie teilweise unterschiedliche Suchtmittel konsumieren. Ein geschlechtsspezifischer Zugang in der Suchtprävention ist deshalb notwendig, findet in der praktischen Arbeit jedoch nach wie vor zuwenig Berücksichtigung. Mit dem "Ideenbuch zur mädchenspezifischen Suchtprävention" der Aktion Jugendschutz soll diesem Defizit entgegengewirkt werden.

Um insbesondere suchtgefährdete oder -kranke junge Menschen gezielt ansprechen zu können, sind vernetzte Konzepte von Jugendhilfe, Suchthilfe, Polizei und Gesundheitswesen erforderlich. Das Modellprojekt "Krisen als Chancen nutzen - Krisenintervention für Kinder und Jugendliche im Verbund", das unter Ziffer 6.1 beschrieben wird, kann hier den Weg ebnen.

Die Staatsregierung hat ihre Maßnahmen und Ziele zur Suchtprävention im Programm "Suchtpolitik" vom 02.08.1994 festgelegt. Auf dieses wird verwiesen. Darüber hinaus unterstützt die Staatsregierung folgende gezielte Präventionsangebote für junge Menschen:

Hinsichtlich der Eingliederungshilfe für suchtkranke und -gefährdete junge Menschen wird auf Ziffer 6.5 verwiesen.

5.2.1.3 Gewaltprävention

Die Zunahme gewaltbereiten und aggressiven Verhaltens von Kindern und Jugendlichen ist besorgniserregend. Es verweist auf Erziehungsdefizite und Probleme der sozialen und gesellschaftlichen Integration junger Menschen. Eine detaillierte Analyse hat die Bayer. Staatsregierung bereits in ihrem Bericht "Jugend und Gewalt" vom September 1994 vorgelegt. Gewaltprävention und Maßnahmen zur Eindämmung von Gewalt müssen konkret beim Kind und beim Jugendlichen ansetzen und dabei geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigen. Gewalt wird überwiegend von Jungen und Männern ausgeübt, Mädchen und Frauen sind von Gewalt besonders betroffen. Männliche Gewalt ist eine alltägliche Erfahrung von Mädchen und Frauen, die sich in unterschiedlichen Formen äußert, von subtilen Erscheinungsformen bis hin zu schwersten Gewalttätigkeiten. Es sind daher insbesondere auch Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, die präventiv zum Abbau männlicher Gewalt gegen Mädchen und Frauen beitragen. Staatliches Handeln ist dabei -unterstützend, normsetzend und richtungsweisend- besonders in folgenden Bereichen gefordert:

Die Aussagen und Maßnahmen im Sofortprogramm der Staatsregierung vom September 1994 haben nach wie vor ihre Gültigkeit. Insbesondere

Gegenwärtig erarbeitet die Aktion Jugendschutz im Auftrag der Staatsregierung und als Antwort auf die im Sofortprogramm Jugend und Gewalt geforderten Maßnahmen im Kindertagesstättenbereich einen Fortbildungsleitfaden für die Arbeit mit Kindern im Alter von 3 bis 10 Jahren. Dieser wurde in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Fortbildungsreferenten erstellt. Ziel des Leitfadens ist die Vermittlung gewaltfreier Einstellungen und Verhaltensweisen und das Einüben sozialer Fähigkeiten zur gewaltfreien Problem- und Konfliktlösung.

Neben diesen pädagogischen Maßnahmen und Konzepten sind Jugendstraftaten junger Menschen konsequent und rasch zu ahnden. Darüber hinaus wird entsprechend dem Ministerratsbeschluß vom 12.05.1998 zur Inneren Sicherheit der Einsatz von Jugendbeamten verstärkt werden. Deren vorrangiges Ziel ist es, präventiv zu wirken und deliktisches Verhalten Minderjähriger zu verhüten.

Zur sachdienlichen Problembewältigung soll auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei beitragen. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen in Mittelfranken wird die Staatsregierung in den örtlich zuständigen Polizeidienststellen Schulverbindungsbeamte für alle Schulen einsetzen. Die Schulverbindungsbeamten stehen der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Elternbeirat als Ansprechpartner in Fragen der Sicherheit rund um die Schule zur Verfügung.

5.2.1.4 Information und Aufklärung junger Menschen über sog. Sekten und Psychogruppen

Viele bisher allgemein akzeptierte Werte und Grundhaltungen verlieren in der heutigen Gesellschaft zunehmend an Verbindlichkeit. Eine große Zahl -insbesondere auch junger- Menschen befindet sich deshalb auf der Suche nach neuen, sinnstiftenden Daseinsinhalten. Sie sind besonders anfällig für Angebote neureligiöser Gruppierungen. Diese haben häufig die totale Unterwerfung ihrer Mitglieder zum Ziel oder verfolgen wirtschaftliche Interessen unter dem Deckmantel der Religionsausübung. Gefahren, die von solchen Angeboten ausgehen können, sind geistige und psychische Abhängigkeit, existenzbedrohende finanzielle Ausbeutung und persönliche Fremdbestimmung. Dadurch eintretende Persönlichkeitsveränderungen und Entfremdung vom bisherigen sozialen Umfeld zählen zu den konfliktträchtigen und familienzerstörenden Folgen der Mitgliedschaft.

Meist sind nicht Kinder und Jugendliche die bevorzugte Zielgruppe von "Sekten" und Psychogruppen. Diese richten ihre Angebote eher an Erwachsene, die als Opfer für die vielfach im Hintergrund stehenden materiellen Interessen geeigneter sind. Dennoch beobachtet die Staatsregierung sorgfältig, inwieweit von dem Wirken neureligiöser Bewegungen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche ausgehen. Um junge Menschen vor solchen Gefährdungen zu bewahren, sieht die Staatsregierung ihre jugendpolitische Aufgabe vor allem in der Information und Aufklärung junger Menschen und ihrer Familien und in der Qualifizierung der Fachkräfte, die diese Aufgabe wahrnehmen. Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat mit ihrer Veröffentlichung über die neuen religiösen Bewegungen eine wichtige Orientierungshilfe bereitgestellt. Die Staatsregierung entwickelt darüber hinaus ein umfassendes Konzept zur wirkungsvollen präventiven Arbeit im Bildungs- und Erziehungsbereich.

Beim Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst wurde eine zentrale Koordinations- und Informationsstelle für Angelegenheiten der Psychokulte und Psychosekten eingerichtet. Speziell für Opfer der Scientology-Organisation wurde als Modellversuch eine Anlaufstelle beim Landesjugendamt eingerichtet.


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