- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -
Die Staatsregierung beobachtet mit Sorge die Zunahme der Kinder- und Jugendkriminalität auch in Bayern. 1997 wurden 1,5 % der deutschen und 3,5 % der ausländischen 8 bis 13jährigen als Tatverdächtige polizeilich registriert. Bei den 14 bis 17jährigen waren dies 5,3 % der deutschen und 10 % der ausländischen jungen Menschen (Prozentzahlen jeweils gemessen an den gemeldeten Kindern und Jugendlichen und ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße). Junge Menschen begehen ihre Straftaten bevorzugt zusammen mit Gleichaltrigen. Sie sind überwiegend männlich, nur ein Viertel ist weiblich.
Aktuelle Ergebnisse der Kriminalitätsforschung zeigen einen signifikanten Zusammenhang zwischen einer mangelhaften sozialen Integration, die häufig mit einer unzureichenden Bildung zusammenhängt, und der Bereitschaft, Straftaten zu begehen.
Prävention und Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität hat für die Staatsregierung einen hohen Stellenwert. Erstes Ziel muß es daher sein, die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und ihnen feste Wertmaßstäbe zu vermitteln. Bei delinquenten Kindern und Jugendlichen ist die Möglichkeit der frühzeitigen und nachhaltigen erzieherischen Einflußnahme entscheidend für die weitere Entwicklung. Insbesondere ist es bei jungen, extrem auffälligen Menschen notwendig, sie daran zu hindern, sich einer pädagogisch-therapeutischen Beeinflussung zu entziehen.
Es ist daher ein Irrweg, wenn andere Länder auf die Möglichkeit einer intensiven pädagogischen Betreuung solcher junger Menschen mit zeitweiser Freiheitsbeschränkung verzichten. In Bayern bestehen zwei stationäre Einrichtungen mit jeweils ca. 25 Plätzen, in denen intensive pädagogische und therapeutische Maßnahmen mit zeitweiliger Freiheitseinschränkung durchgeführt werden können. Diese Einrichtungen arbeiten nach neuesten psychologischen Erkenntnissen und verfolgen im "geschlossenen" Bereich vorrangig das Ziel, die Bereitschaft des Kindes oder Jugendlichen zur aktiven Mitarbeit zu wecken. Ist dies erreicht, besteht kein Grund mehr für freiheitsentziehende Maßnahmen.
Um minderjährige Intensivstraftäter rasch aus ihrem bisherigen negativen Umfeld herauslösen zu können, beabsichtigt die Staatsregierung, eine Clearingstelle einzurichten, in welcher der konkrete Hilfebedarf abgeklärt und weiterführende Hilfen eingeleitet werden. Ferner werden für junge Intensivstraftäter spezielle Angebote geschaffen, durch die mit einem stringenten Sozial- und Verhaltenstraining Neigungen zu Gewalt und Kriminalität aufgearbeitet und positive Einstellungen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung vermittelt werden sollen.
Die Staatsregierung hat darüber hinaus gesetzgeberische Initiativen zur Ausweitung von Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten von Familiengerichten und Jugendbehörden gegenüber auffälligen und delinquenten jungen Menschen ergriffen. Die hohe Schwelle bei Eingriffen in das Personensorgerecht läßt es häufig nicht zu, daß frühzeitig einsetzende Hilfen rechtzeitig gewährt werden. Zuwarten zu müssen, bis die Probleme des Kindes oder Jugendlichen ein Ausmaß erreicht haben, das Eingriffe in das Personensorgerecht ermöglicht, widerspricht aber nicht nur dem Grundgedanken der Prävention; es ist auch ökonomisch und im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen nicht vertretbar. Die Anstrengungen der Staatsregierung werden deshalb darauf gerichtet sein sicherzustellen, daß durch frühzeitige pädagogische Intervention weitere Fehlentwicklungen von jungen Menschen verhindert und intensivere Hilfen nicht erforderlich werden.
Im Interesse der jungen Menschen und der gesamten Gesellschaft erfordert präventives Handeln gegen Verhaltensauffälligkeiten, schwere Störungen oder gar Delinquenz von Kindern und Jugendlichen besondere Anstrengungen. Die Staatsregierung hat deshalb 1996 die Richtlinien zur "Förderung von Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit" neugefaßt. Für einen befristeten Zeitraum werden staatliche Zuschüsse für folgende Angebote vergeben (Anschubfinanzierung):
Die Staatsregierung prüft darüber hinaus, wie durch fachliche Unterstützung der Träger der Jugendhilfe und modellhafte Entwicklung der bedarfsgerechte Ausbau der erzieherischen Hilfen für gefährdete junge Menschen und ihre Familien weiter vorangetrieben werden kann.
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