- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

6.5 Hilfen für behinderte junge Menschen

6.5.1 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ist am 01.01.1995 von der Sozialhilfe auf die Jugendhilfe übergegangen. Effektive und wirksame Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfordert eine enge und partnerschaftlich abgestimmte Zusammenarbeit insbesondere zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen. Dem Zusammenwirken insbesondere mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, aber auch mit der Suchthilfe kommt herausragende Bedeutung zu; diese Zusammenarbeit wird weiter intensiviert und ausgebaut. Im Handlungsfeld der Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie) ist vorrangig die Schule verantwortlich. Auch insoweit ist eine enge Zusammenarbeit geboten, um die schulischen Maßnahmen im Bedarfsfall durch Leistungen der Jugendhilfe zu ergänzen.

Die Staatsregierung unterstützt die Kommunen in diesem Aufgabenbereich durch folgende Maßnahmen:

6.5.2 Eingliederungshilfe für suchtkranke und -gefährdete junge Menschen

Die Staatsregierung ist der Ansicht, daß an Stelle isolierter, kostenintensiver Spezialeinrichtungen für suchtgefährdete und -kranke junge Menschen weitgehend die bestehenden stationären und teilstationären Jugendhilfeangebote weiterentwickelt und an geeigneten Standorten integrative Ansätze erprobt werden sollten. Insbesondere Angebote des betreuten Wohnens gilt es für diese Zielgruppe auszubauen (zu präventiven Hilfen für suchtgefährdete junge Menschen vgl. Ziffer 5.2.2.).

6.5.3 Weiterentwicklung der Frühförderung

Maßnahmen der Frühförderung für Kinder bis zum 6. Lebensjahr werden in Bayern unabhängig von der Art der Behinderung von den Trägern der Sozialhilfe gewährt. Aufgaben der Frühförderstellen sind Früherkennung, Frühbehandlung und pädagogische Frühförderung behinderter, von Behinderung bedrohter, entwicklungsverzögerter und -gefährdeter Kinder. Die Begleitung und Qualifizierung der Frühförderstellen obliegt der staatlich geförderten Arbeitsstelle Frühförderung Bayern. Ergänzt wird das Angebot der Frühförderstellen durch zwölf Sozialpädiatrische Zentren.

Die Zahl von Kindern mit Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten in Kindergärten nimmt zu. Dies erfordert neben der heilpädagogischen Qualifizierung der Erzieherinnen eine verstärkte Zusammenarbeit mit Frühförderstellen. Ziel der Staatsregierung ist es, die Frühförderstellen langfristig so auszustatten und zu qualifizieren, daß sie ambulante heilpädagogische Dienste für die betroffenen Kinder auch in Kindergärten bereitstellen können. Auf diese Weise sollte es gelingen, Kinder mit leichteren Beeinträchtigungen in Kindergärten zu belassen und zunehmend auch Kinder mit schwereren Beeinträchtigungen in Kindergärten zu integrieren. Sondereinrichtungen wie schulvorbereitende Einrichtungen könnten sich dann auf den Kern ihrer Aufgaben konzentrieren. Um Erfahrungen zu sammeln, ob und wie ein solches Hilfeangebot seitens der Frühförderstellen organisatorisch, fachlich, personell und finanziell sichergestellt werden kann, fördert die Staatsregierung derzeit 4 Projekte aus Mitteln des Landesbehindertenplans.


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