- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

6.6 Hilfen für mißhandelte und sexuell mißbrauchte junge Menschen

Die öffentliche Diskussion, erschreckende Einzelschicksale sowie die Informationsbemühungen von Staatsregierung und freien Trägern haben eine erhöhte Sensibilität in der Öffentlichkeit und bei betroffenen Berufsgruppen wie Erzieherinnen, Lehrkräften, Ärzten, Rechtsanwälten etc. bewirkt. Dennoch bestehen in der Praxis nach wie vor Unsicherheiten im Umgang mit mißhandelten Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien. Ähnliches gilt für die erforderliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Schule, Gesundheitswesen, Polizei und Justiz.

Die Staatsregierung wird sich neben der Verbesserung und konsequenten Anwendung des strafrechtlichen und strafprozessualen Instrumentariums auch weiterhin mit Nachdruck für eine verbesserte Gewaltprävention sowie effektive Hilfe- und Unterstützungsangebote bei erlittener Gewalt einsetzen.

Die Staatsregierung sieht aufgrund dieser Befunde die zentrale Maßnahme zur Verhinderung von Kindesmißhandlungen in der Kooperation der beteiligten Stellen und Berufsgruppen und der Abstimmung der in Betracht kommenden Hilfen und Interventionsmöglichkeiten. Gefordert ist hier ein fachübergreifendes Zusammenwirken von Jugendhilfe, Kindergarten, Schule, Gesundheitswesen, Polizei und Justiz. Verbesserungsbedürftig ist vor allem noch die Zusammenarbeit von Polizei und Sozialarbeit bei häuslichen Konflikten. Diese können mit polizeilichen Mitteln allein nicht zufriedenstellend bewältigt werden. Das Modellprojekt "Koordinierte Krisenintervention", das seit 01.03.1998 für 5 Jahre in Nürnberg durchgeführt wird, soll hier geeignete Handlungsansätze aufzeigen. Beabsichtigt ist eine Vernetzung der betroffenen Einrichtungen und Stellen durch eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit von Polizei und Sozialarbeit, die auch andere beteiligte Berufsgruppen einbezieht. Die angestrebte Kooperation soll rund um die Uhr Erstorientierung und Soforthilfe sowie gezielte Weiterverweisung an einschlägige Beratungsdienste und Einrichtungen bei anschließendem Controlling anbieten. Gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem polizeilichen sowie dem psychosozialen Bereich sowie Kooperationsvereinbarungen sollen die Grundlage für eine ständige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit schaffen.


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