- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -
6.6 Hilfen für mißhandelte und sexuell mißbrauchte junge Menschen
Die öffentliche Diskussion, erschreckende Einzelschicksale sowie die Informationsbemühungen von Staatsregierung und freien Trägern haben eine erhöhte Sensibilität in der Öffentlichkeit und bei betroffenen Berufsgruppen wie Erzieherinnen, Lehrkräften, Ärzten, Rechtsanwälten etc. bewirkt. Dennoch bestehen in der Praxis nach wie vor Unsicherheiten im Umgang mit mißhandelten Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien. Ähnliches gilt für die erforderliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Schule, Gesundheitswesen, Polizei und Justiz.
Die Staatsregierung wird sich neben der Verbesserung und konsequenten Anwendung des strafrechtlichen und strafprozessualen Instrumentariums auch weiterhin mit Nachdruck für eine verbesserte Gewaltprävention sowie effektive Hilfe- und Unterstützungsangebote bei erlittener Gewalt einsetzen.
- Gezielte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit:
Das wachsende Problembewußtsein in der Gesellschaft soll durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit geschärft werden. Im Anschluß an die Broschüre "Information-Rat-Hilfe für sexuell mißhandelte Frauen und Kinder" sind zwei Nachfolgebroschüren zu sexueller Gewalt geplant. Diese sollen aufklären über Straftatbestände und Ablauf des Strafverfahrens, vorhandene Beratungs- und Hilfsangebote und gesetzliche Leistungen (z.B. Opferentschädigungsgesetz). Um adäquate Reaktionen zu gewährleisten, wird die Staatsregierung auch im Rahmen der Fortbildung von Lehrkräften, Erzieherinnen und Beschäftigen bei Jugendämtern die primärpräventive Arbeit zu diesem Bereich verstärkt behandeln.
Darüber hinaus wird sich die Staatsregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit weiterhin an örtlichen Aktionen zum Thema "Gewalt gegen Kinder" beteiligen.
- Förderung von Notrufgruppen und Frauenhäusern:
In derzeit 37 staatlich geförderten Frauenhäusern bestehen über 400 Plätze für betroffene Kinder. Das Forschungsprojekt "Kinder im Frauenhaus", das am Staatsinstitut für Familienforschung in Bamberg durchgeführt wird, soll die Situation dieser Kinder analysieren und konkrete Verbesserungsvorschläge zu deren Betreuung erarbeiten. Den Kommunen wird empfohlen, verstärkt auf unbürokratische Art und Weise zur Verbesserung der Situation von Kindern in Frauenhäusern hinzuwirken.
Neben den Frauenhäusern bieten 29 staatlich geförderte Notrufgruppen in Bayern Krisenhilfe und Unterstützung für Frauen, Mädchen sowie vereinzelt auch Jungen an.
- Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder:
Bei den Landespolizeipräsidien sind seit 1987 Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) eingerichtet, die den Betroffenen sowie der Öffentlichkeit als kompetente Anlaufstellen im Zusammenhang mit Gewaltdelikten gegen Frauen und Kinder dienen. Sie werden von den bei den Polizeidirektionen benannten Ansprechpartnerinnen unterstützt.
- Entwicklung von Konzepten für die Präventions- und Interventionsarbeit:
Die Staatsregierung hat in diesem Aufgabenfeld mehrere Forschungsprojekte in Auftrag gegeben.
- An der Universität Bamberg wurde das vorhandene Aufklärungsmaterial über sexuellen Kindesmißbrauch erfaßt und ausgewertet. Darauf aufbauend wurden Kursprogramme zur Präventionsarbeit mit Eltern und Erziehern entwickelt. Diese sollen künftig im Rahmen der Aus- und Fortbildung des Erziehungspersonals berücksichtigt werden.
- Die Universität München hat im Rahmen des Forschungsprojekts "Früherkennung und Intervention bei Kindesmißhandlung" für Ärzte einen Katalog an Symptomen zusammengestellt, die einen Verdacht auf Kindesmißhandlung nahelegen. Zugleich wurde das Erfordernis einer engeren Zusammenarbeit von Ärzten und Jugendämtern deutlich. Die Ergebnisse des Projekts werden weiterhin in die Fortbildung für Jugendamtsmitarbeiter und Kinderärzte eingebracht.
Daneben hat das Sozialministerium einen "Leitfaden für Kinderarztpraxen" des Berufsverbands der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin zum Thema "Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" fachlich und finanziell unterstützt.
- Im Projekt "Gewalt im sozialen Nahraum" an der Universität Passau wurde die Bedeutung der Kooperation der beteiligten Stellen im Sinn eines Verbundsystems effektiver Hilfe bei häuslicher Gewalt wissenschaftlich belegt. Gleichzeitig hat sich gezeigt, daß der Druck eines Strafverfahrens positiv im Hinblick auf Verhaltensänderungen des Täters genutzt werden kann. Aufgrund dieser Wirkungen soll die Einrichtung koordinierender Sonderdezernate mittelfristig an allen bayerischen Staatsanwaltschaften erfolgen. Hauptkritikpunkte am sog. "Passauer Modell" sind der Beratungsumfang und das Fehlen spezieller Konzepte für die den Tätern auferlegten sozialen Trainingskurse. Daher wird die Staatsregierung die insoweit anderenorts vorhandenen Konzepte sichten, auswerten und in Kombination mit dem Passauer Modell erproben. Es sollen Trainingskonzepte verfolgt werden, die bei den Tätern ein Unrechtsbewußtsein wecken und ihnen insbesondere nachhaltig klarmachen, daß Gewalttätigkeit keine gesellschaftliche Akzeptanz findet.
- Die Katholische Stiftungsfachhochschule in Benediktbeuren untersucht seit 1995 Möglichkeiten der Präventionsarbeit gegen sexuellen Mißbrauch im ländlichen Raum. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei der Vernetzung der bestehenden Hilfsangebote, der Organisation von Selbsthilfegruppen und der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in den beteiligten Stellen gewidmet werden. Die hier erlangten Kenntnisse werden bayernweit bekanntgemacht, fachlich diskutiert und, soweit möglich, umgesetzt. Ziel ist es, auch im ländlichen Bereich die Prävention sowie die effektive Intervention bei sexuellem Mißbrauch zu optimieren.
Die Staatsregierung sieht aufgrund dieser Befunde die zentrale Maßnahme zur Verhinderung von Kindesmißhandlungen in der Kooperation der beteiligten Stellen und Berufsgruppen und der Abstimmung der in Betracht kommenden Hilfen und Interventionsmöglichkeiten. Gefordert ist hier ein fachübergreifendes Zusammenwirken von Jugendhilfe, Kindergarten, Schule, Gesundheitswesen, Polizei und Justiz. Verbesserungsbedürftig ist vor allem noch die Zusammenarbeit von Polizei und Sozialarbeit bei häuslichen Konflikten. Diese können mit polizeilichen Mitteln allein nicht zufriedenstellend bewältigt werden. Das Modellprojekt "Koordinierte Krisenintervention", das seit 01.03.1998 für 5 Jahre in Nürnberg durchgeführt wird, soll hier geeignete Handlungsansätze aufzeigen. Beabsichtigt ist eine Vernetzung der betroffenen Einrichtungen und Stellen durch eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit von Polizei und Sozialarbeit, die auch andere beteiligte Berufsgruppen einbezieht. Die angestrebte Kooperation soll rund um die Uhr Erstorientierung und Soforthilfe sowie gezielte Weiterverweisung an einschlägige Beratungsdienste und Einrichtungen bei anschließendem Controlling anbieten. Gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem polizeilichen sowie dem psychosozialen Bereich sowie Kooperationsvereinbarungen sollen die Grundlage für eine ständige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit schaffen.
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