- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

7.3 Junge Menschen in Heimen und anderen stationären Betreuungsformen

Heimerziehung ist eine wichtige Sozialleistung innerhalb der Angebotspalette der Hilfen zur Erziehung. Stationäre Hilfen müssen sich wie ambulante und teilstationäre Angebote den neuen Leitlinien der Jugendhilfe stellen. Heimerziehung muß künftig den Blick noch stärker auf die Selbsthilfekräfte der Adressaten richten und sie bei der eigenbestimmten Gestaltung ihrer Lebensumstände unterstützen.

Aufgabe der stationären Einrichtungen ist es auch, flexible Hilfen zur Erziehung zu entwickeln, die sich an der jeweiligen konkreten Bedarfslage orientieren, die aus einer Hand erfolgen und die in der Nähe zu den natürlichen Lebensräumen und sozialen Bezügen angeboten werden.

Trotz des kontinuierlichen Rückgangs stationärer Hilfen im Verlauf der letzten 20 Jahren sieht die Staatsregierung auch weiterhin die Bedeutung dieser Hilfeform. Sie wird die Weiterentwicklung der stationären Hilfen mit den vorgenannten Zielen inhaltlich und im Rahmen des Haushalts auch finanziell unterstützen. Die künftige Förderpraxis im Bereich der Investitionsförderung von Einrichtungen der Erziehungshilfe wird von folgenden Prämissen bestimmt sein:


<< 7.2 Vorbereitung, Qualifizierung und Begleitung von Adoptiv- und Pflegefamilien

7.4 Teilweise Professionalisierung des Pflegekinderwesens als Alternative zur Heimerziehung >>

zum Inhaltsverzeichnis