- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -
Vorrangiges Ziel von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen außerhalb der Familie ist die Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie. Notwendiger Bestandteil dieser Hilfen sind deshalb intensive Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie während eines vertretbaren Zeitraumes. Damit sollen diese in die Lage versetzt werden, ihre Kinder wieder selbst zu erziehen (§ 37 Abs. 1 SGB VIII). Maßnahmen zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie können ergänzende Hilfen zu Erziehung (z.B. Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe) oder Bestandteil stationärer Hilfen sein (z.B. Elternberatung im Rahmen der Heimerziehung).
Diese begleitende Eltern- und Familienarbeit muß intensiviert werden. Die Staatsregierung beabsichtigt deshalb, ein entsprechendes Modellprojekt zu initiieren und zu unterstützen. Besonderes Augenmerk soll dabei gelegt werden auf die Entwicklung geeigneter ambulanter Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen für mehrfach belastete Familien, auf die Erprobung von Eltern-Kind-Trainings oder von Familienaktivierungskonzepten und auf den Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Heimen bzw. Pflegefamilien, Eltern und ambulanten Familiendiensten (z.B. Familienberatungsstellen, sozialpädagogische Familienhilfe).
<< 7.4 Teilweise Professionalisierung des Pflegekinderwesens als Alternative zur Heimerziehung