In der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (AVBAyKiBiG) sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan werden diese Bildungs- und Erziehungsziele ebenso wie die Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität ausführlich dargestellt und bilden die Grundlage für die pädagogische Arbeit in den staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen.
Wertschätzender Umgang
Das Kind bringt in alle Bildungsprozesse seine motivationalen, kognitiven, physischen und sozialen Kompetenzen ein und entwickelt diese in Auseinandersetzung mit seinen Erfahrungen und im Kontext sozialen Handels weiter. Mit der Beschreibung dieser Basiskompetenzen wird das Prinzip des ganzheitlichen Lernens konkret.
Der kompetenzorientierte Blick auf das Kind, der dem BayBEP zugrunde liegt, ermöglicht dabei einen positiven, wertschätzenden Umgang mit Unterschiedlichkeit und Individualität. Das Kind wird als aktiver Mitgestalter seines Lernens verstanden und soll in diesen Erfahrungen unterstützt werden.
Bildungsprozesse fachkompetent begleiten
Für die pädagogischen Fachkräfte stellt sich die Aufgabe diese ko-konstruktiven Bildungsprozesse zu begleiten; sie so zu gestalten, dass Kinder ihre Kompetenzen einbringen und entfalten können und darüber hinaus Anregungen und Erfahrungsmöglichkeiten für den Erwerb neuen Wissens und neuer Kompetenzen erhalten.
Stärkung lernmethodischer Kompetenzen
Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung der lernmethodischen Kompetenzen, welche Kinder zu eigenständigem und nachhaltigem Lernen befähigen. Ein Bildungsverständnis, das die Mitgestaltung von Lernprozessen durch das Kind zulässt, das an den Interessen und dem Vorwissen des Kindes anknüpft – unter Anderem auf Basis von Beobachtung und Entwicklungsdokumentation – wird der individuellen Entwicklung des Kindes gerecht und trägt zu seinem Verständnis von Lernprozessen bei. Der meta-kognitive Ansatz, der dem BayBEP zugrunde liegt, zielt auf diese Bewusstmachung von Lernprozessen und die Stärkung aller Basiskompetenzen des Kindes: bei geplanten Aktivitäten ebenso wie in der gezielten Unterstützung im Freispiel.
Altersentsprechende Vernetzung aller Bildungs- und Erziehungsbereiche
So wie die Entwicklungsprozesse der Basiskompetenzen im Lernen des Kindes nicht isoliert voneinander zu betrachten sind, sind die im BayBEP beschriebenen Bildungs- und Erziehungsbereiche als ein in sich vernetzter Rahmen zu verstehen. Dabei gelten alle Themen des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans grundsätzlich auch für Kinder unter drei Jahren. Gemäß dem Prinzip der Entwicklungsangemessenheit sind die Bildungsangebote wie auch die Tagesplanung und Gestaltung der Lernumgebung entsprechend der sozialen, körperlichen, kognitiven und emotionalen Entwicklung der betreuten Kinder zu gestalten: für Kinder unter drei Jahren ebenso wie für Vorschulkinder. Die im BayBEP ausgeführten Grundsätze der pädagogischen Arbeit gelten auch für die bayerischen Horte:
Übergänge bedürfen intensiver Kooperation
Um Kinder und Familien bestmöglich zu begleiten und bei der Bewältigung von Übergängen - von der Familie in die Kindertageseinrichtung, von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule - zu unterstützen, bedarf es der Vernetzung und intensiven Kooperation der Bildungsorte untereinander sowie der Zusammenarbeit mit Eltern. So kann die Anschlussfähigkeit im Bildungsprozess jeden Kindes gewährleistet werden. Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern stellt daher im BayBEP einen weiteren Schwerpunkt dar.