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Aufgaben
Das Projekt Sprachberatung beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz von sprachlicher Bildung. Die fachlichen Arbeitsgrundlagen für die Sprachberatung sind der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung (BayBEP) und die Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten. Auf dieser Basis kann sich Sprachberatung insbesondere auf folgende Inhalte beziehen:
- Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan und dessen Grundprinzipien
- "Sprache und Literacy" als durchgängiges Prinzip im pädagogischen Alltag - Weiterentwicklung des Bildungskonzepts der Einrichtung in diesem Sinne und Begleitung von dessen Umsetzung in die Praxis (ganzheitliche Bildung durch gezielte Nutzung der Querverbindungen und Verknüpfungsmöglichkeiten von Sprache und Literacy mit allen anderen Bildungsbereichen, z.B. Projekte, Literacy-Center, dialogorientierte Bildungspraxis; verantwortungsvoller Umgang mit Sprachförderkonzepten und -programmen)
- Verankerung von Sprache und Literacy in der Einrichtungskonzeption
- Sprach- und literacyanregende Lernumgebung (z.B. Raumgestaltung; qualitativ hochwertiges, reichhaltiges Materialangebot in mehreren Sprachen, für Kinder stets zugänglich; regelmäßige Buchausleihe nach Hause; Präsenz von Schrift- und Schreibkultur)
- Interkulturelle Bildung (z.B. mehrsprachige Orientierung der Bildungspraxis; Wertschätzung und Präsenz der Familiensprachen der Kinder und anderer Sprachen in der Einrichtung; Vorkurs Deutsch 240, Einbezug der Familien, unterschiedsbewusste Pädagogik)
- Gesprächskultur in der Einrichtung (dialogorientierte Bildungspraxis im Sinne von Ko-Konstruktion und Partizipation, d.h. viel Raum und Zeit für Gespräche; Kindern ein Sprachvorbild sein; aktives Zuhören und offene Fragen motivieren Kinder zum Sprechen; Austausch und Aushandlung in Lerngemeinschaften, Kinderkonferenzen; Lerninhalte und -prozesse mit Kindern reflektieren)
- Beobachtung und Dokumentation der Sprach- und Literacy-Entwicklung der Kinder mittels der landesweit eingeführten Bögen Seldak und Sismik (Beobachtungskompetenz; Auswertung der Bögen; daraus eine zielgerichtet individuelle Lernbegleitung ableiten
- Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern im Bereich Sprache und Literacy (z.B. Elterninformation über das Einrichtungskonzept; Transparenz der Bildungspraxis für Eltern in Form von Dokumentation, Hospitation und aktiver Einbeziehung der Eltern z.B. als Vorlesepaten; regelmäßiger Austausch mit Eltern über die sprachlichen Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes; Beratung und Unterstützung der Eltern durch konkrete Tipps zur Unterstützung ihrer Kinder bei der Sprach- und Literacy-Entwicklung und ggf. auch Informationen über bestehende Angebote der Hausbesuchsprogramme "opstapje - Schritt für Schritt" und "Hippy")
- Weiterentwicklung der lokalen Netzwerkbildung, Vernetzung und Kooperation mit Bibliotheken (z.B. Beratung, Materialausleihe; regelmäßige Besuche mit Kindern und Eltern), kulturellen Einrichtungen und Kulturschaffenden (z.B. ErzählerInnen, BuchautorInnen, Theater, Kinderkino, Musikschule, Traditionsvereine) sowie Fachdiensten (z.B. Frühförderstelle, Mobile sonderpädagogische Hilfe, Logopädie, Sprachtherapie;
(fach-)medizinische Diagnostik und Vorsorge); Zusammenarbeit mit der Schule (Abstimmung und Verzahnung der sprachlichen Bildung, Vorkurse).
Zu Ablauf und methodischem Vorgehen der Sprachberatung sind folgende Vorstellungen entwickelt worden:
- Ermittlung des individuellen Beratungsbedarfs mit dem Team auf der Grundlage der möglichen Inhalte von Sprachberatung und anhand einer gemeinsamen Analyse, was im Sinne des BayBEP bereits geschieht und wo sich die Einrichtung weiterentwickeln möchte.
- Individuelle Zielvereinbarung mit dem Team anhand einer gemeinsamen Auswahl von Zielen und Umsetzungsaktivitäten.
- Begleitung des Teams bei der Umsetzung der Zielvereinbarung, bei der Entwicklung eigener Lösungen und bei der Dokumentation, Reflexion und Optimierung des Umsetzungsprozesses durch maßgeschneiderte Teamberatung und Teamfortbildungstage (z.B. Auffrischung der Grundkenntnisse zu Sprache und Literacy, zu Sprachentwicklung und Sprachauffälligkeiten nach aktuellem Forschungsstand)
Anforderungsprofil
- Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien oder höherwertiger Abschluss
- Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen oder Heilpädagog(inn)en mit einschlägiger, mind. dreijähriger Berufserfahrung,
- Dipl.-Sozialpädagogen, Dipl.-Pädagogen,
- Sonstige Personen mit einschlägiger Berufsausbildung und Praxiserfahrung,
- Bewerber mit Praxiserfahrung, d.h. mindestens im Umfang von einem halben Jahr, werden bevorzugt.
Stellenbeschreibung - Sprachberater/in (PDF, 21 KB)
Berufliche Weiterbildung
Um die Sprachberater/innen auf ihre Tätigkeit in den Kindertageseinrichtungen vorzubereiten, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Zusammenarbeit mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik eine kostenfreie berufliche Weiterbildung im Umfang von insgesamt 75 Zeitstunden (à 60 Min.) oder 100 Schulstunden (à 45 Min.) angeboten. Die Dauer der beruflichen Fortbildung betrug insgesamt drei Wochen.
Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für den Einsatz als Sprachberater/in.
Aufgrund des breiten Aufgabenspektrums eines Sprachberaters waren die Inhalte der Weiterbildung "sehr breit" angelegt.
Übersicht der Weiterbildungsinhalte:
Module 1 bis 11 (PDF, 47 KB)
Wissenschaftliche Mitarbeit
Der Sprachberater / die Sprachberaterin und die Einrichtung, die das Angebot des Sprachberaters / der Sprachberaterin in Anspruch nimmt, sind verpflichtet, an der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik teilzunehmen.
Umfang und Dauer des Einsatzes
Die Sprachberater/-innen können im Projektzeitraum beim Zuwendungsempfänger
- fest angestellt oder
- freiberuflich tätig sein.
Zuwendungsempfänger sind:
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und
- Träger von Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG
Umfang und Dauer des Einsatzes der Sprachberater/-innen:
Gefördert wird der Einsatz eines Sprachberaters / einer Sprachberaterin im Umfang von 170 Stunden pro Kindertageseinrichtung (Art. 2 BayKiBiG) im Zeitraum bis 31.12.2011. Sprachberatungen, die 2011 begonnen wurden, können bis 31. Juli 2012 abgeschlossen werden, sofern in 2011 bereits 102 Stunden abgeleistet wurden.
Der Sprachberater / die Sprachberaterin ist verpflichtet, in dieser Zeit das pädagogische Personal in der Einrichtung in den Bereichen Sprache, Literacy und Diagnosefähigkeit nach Maßgabe der Inhalte des Programms des Staatsinstituts für Frühpädagogik zur Weiterbildung zum zertifizierten Sprachberater / zur zertifizierten Sprachberaterin fortzubilden sowie das pädagogische Personal in der Zusammenarbeit mit Eltern zu beraten und zu unterstützen.
Der Sprachberater / die Sprachberaterin hat mindestens zwei Drittel der Arbeitszeit in und mit den betreuten Einrichtungen abzuleisten.
Zeiten, die für die wissenschaftliche Mitarbeit aufgewendet werden, werden in Höhe von maximal 3 Stunden auf den Umfang von 170 Stunden sowie auf die zwei Drittel angerechnet.