Sicherheit als Grundvoraussetzung
Sicherheit in der Einrichtung, sicheres Verhalten im Straßenverkehr und Unfallprävention werden im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen (BEP) im Bildungs- und Erziehungsbereich „Gesundheit“ besprochen.
Hier wird die Sicherheit des Kindes als Grundvoraussetzung für seine Bildung, Erziehung und Betreuung herausgestellt. Ausdrücklich betont wird, dass die Forderung nach größtmöglicher Sicherheit in Kindertageseinrichtungen stets abzuwägen ist mit dem Bedürfnis der Kinder nach anregungsreicher Umgebung, nach Freiraum in der Alltagsgestaltung und ihrem Recht, selbstbestimmt aktiv zu sein. Aufgabe pädagogischer Fachkräfte ist es deshalb, bei allen Aktivitäten soviel Sicherheit wie notwendig und soviel Freiraum wie möglich zu gewährleisten.
Bewegungsmöglichkeiten für Kinder
Freiraum bedeutet für Kinder zunächst vor allem Bewegungsfreiheit. Über das selbständige Erproben ihrer motorischen Fähigkeiten entwickeln Kinder personale und soziale Basiskompetenzen. Voraussetzung für die sichere Bewältigung des Alltags sind starke Wahrnehmungs-, Bewegungs- und Koordinationsfähigkeiten. Verkehrserziehung und Unfallprävention in Kindertageseinrichtungen beginnen deshalb mit der Sorge um vielfältige Bewegungsmöglichkeiten im Einrichtungsalltag.
Weiterführende Informationen
- Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in Kita und Kindergarten - Unfallforschung der Versicherer (UDV)
- Beiträge der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung - Unfallforschung der Versicherer (UDV)
- Dokumentation: Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in den Bildungsplänen für den Elementarbereich - Unfallforschung der Versicherer (UDV)
- "Kindergarten und Sicherheit" - Fortbildungsprogramm der Landesverkehrswacht Bayern für pädagogisches Personal
- "Kind und Verkehr" - Programm der Deutschen Verkehrswacht für Eltern und Kinder im Vorschulalter