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Sonderprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"

Für den weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige stellt der Bund im Rahmen eines Investitionsprogramms für Bayern bis 2013 insgesamt 340 Millionen Euro zur Verfügung. Der Freistaat Bayern stockt diese Mittel um weitere 600 Millionen Euro auf 940 Millionen auf.

1. Ausgangsbasis

  • der Bund beteiligt sich in den Jahren 2008 bis 2013 mit 2,15 Milliarden Euro an den Investitionskosten für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren; auf den Freistaat Bayern entfällt hierbei ein Anteil in Höhe von 340 Millionen Euro
  • Bayern stockte diesen Betrag im Rahmen des Programms "Zukunft Bayern 2020" zunächst um 100 Millionen Euro auf
  • nach Bewilligung der zusätzlichen 100 Millionen erweiterte Bayern sein Engagement um 500 Millionen Euro
  • in Bayern sollen bis 2013 60.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstehen
  • von den 42.000 Plätzen sollen 16.380 Plätze (39 Prozent) durch Neubauten und 25.620 Plätze (61 Prozent) durch Umbauten entstehen

2. Sonderprogramm des Freistaats Bayern

Das StMAS hat sich zusammen mit dem StMF und den kommunalen Spitzenverbänden auf folgende Modalitäten zur Ausreichung der Fördermittel geeinigt, die sich in einer Förderrichtlinie wiederfinden, die im AllMBl im Februar 2008 vom StMAS veröffentlicht wurde:

  • der Freistaat Bayern fördert - abhängig von der Finanzkraft der Kommune - zwischen 60 und 80 Prozent der nach dem FAG-Standard zuweisungsfähigen Kosten (die förderfähigen Kosten betragen derzeit pro m² zuweisungsfähiger Hauptnutzfläche 3.574 Euro)
  • die Raumprogrammempfehlungen werden hierbei dergestalt verbessert, dass bei einer Einrichtung mit bis zu 12 Kindern unter drei Jahren 10 m² pro Kind förderfähig sind und bei einer Einrichtung mit mehr als 12 Kindern 9 m² pro Kind förderfähig sind
  • hinzu kommt eine Ausstattungspauschale in Höhe von 1.250 Euro pro Kind
  • der Freistaat Bayern beabsichtigt neben der Aufstockung um 360 Millionen Euro, dieses bayerische Sonderprogramm nach Ausschöpfung der hierfür vorgesehenen Bundes- und Landesmittel mit denselben Förderkonditionen fortzusetzen, bis das Ziel eines bedarfsgerechten Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren erreicht ist, längstens bis 2013
     

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQs (PDF, 30 KB) und an wen Sie sich wenden können in der Liste der Ansprechpartner (PDF, 20 KB).

Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"

Richtlinie zur Förderung von Investitionen
im Rahmen des Investitionsprogramms
"Kinderbetreuungsfinanzierung"
2008-2013

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

vom 13.02.2008 Az.: VI4/7360/237/07

 

Plätze in Bayern und pro Regierungsbezirk

  Neu bewilligte Plätze
 Mittel 2012
Regierungsbezirk 
2008 2009 2010 2011 2012 in Millionen Euro
Bayern (gesamt) 6.155 11.742 13.678 11.768 4.301 774,5
Oberbayern
3.083
4.236
5.356 5.303 2.127 332,6
Niederbayern 621 1.100 1.461 1.199 311 75,4
Oberpfalz 310 738 1.010 772 160 48,5
Oberfranken 501 921 1.158 569 361 56,7
Mittelfranken 523 1.912 1.578 1.917 529 112,2
Unterfranken 421 1.104 1.284 907 361 52,6
Schwaben 696 1.731 1.831 1.101 452 96,5

Förderung pro Platz in Euro

  2008 2009 2010 2011
2012 (Stand: Mai)
Bayern 13.113 14.570 16.736 18.172 20.979

 

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