Unterstützung für Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren
Elternzeit, Bundeserziehungsgeld und das Landeserziehungsgeld können für die ersten drei Lebensjahre des Kindes bis zum Eintritt in den Kindergarten Unterstützung zugunsten der Betreuung in der Familie sein. Für Kinder von Eltern bzw. Elternteilen, die auf eine Erwerbstätigkeit aus vielfältigen Gründen nicht verzichten wollen oder können, hat sich eine Vielzahl an Kinderbetreuungsangeboten etabliert. Zu diesen gehören die Kinderkrippen.
Kinderkrippen als sozialpädagogische, familienorientierte Einrichtungen
Kinderkrippen haben sich seit den 60er Jahren von einer pflegerisch-hygienischen zu einer sozialpädagogischen Einrichtung weiterentwickelt, die sich an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientiert. Den fachlichen Schwerpunkt setzt die Staatsregierung dabei in der Qualitätssicherung.
Emotionale, soziale und kognitive Entwicklung
Ziel einer qualifizierten Pädagogik für institutionell betreute Kleinkinder ist die Förderung der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Dabei spielen frühe Gruppenerfahrungen, anregende Spielumwelten und vor allem die Verlässlichkeit der Bezugspersonen eine herausragende Rolle. Kinderkrippen eröffnen den Kindern vielfältige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten und unterstützen die Eltern auch in allgemeinen Erziehungsfragen. Qualifiziertes pädagogisches Personal sorgt für eine individuelle und altersgemäße Betreuung, Bildung und Erziehung. Im Bedarfsfall werden Fachdienste der Kinder- und Jugendhilfe hinzugezogen.
Krabbelstuben und Elterninitativen ergänzen das Angebot
Darüber hinaus haben sich Krabbelstuben, Elterninitiativen und sonstige Kinderbetreuungsangebote im Rahmen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe als wichtige ergänzende Angebote etabliert.
Finanzierung von Kinderkrippen
Eine staatliche Förderung von Kinderbetreuungsplätzen in Kinderkrippen erfolgt seit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum 01.08.2005 und der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zum 16.12.2005 nach kindbezogenen Förderkriterien.