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Gesetzliche Förderung
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 hat für die Tagespflege in Bayern eine neue Ära begonnen. Die Tagespflege wurde mit dem BayKiBiG in die gesetzliche Förderung aufgenommen und zur 'Qualifizierten Tagespflege' aufgewertet.
Die Tagespflege ist neben institutionalisierten Betreuungsformen wie Krippen und altersgeöffneten Kindergärten, insbesondere für unter Dreijährige eine unverzichtbare Ergänzung des Betreuungsangebots. Sie hat ihre Stärken insbesondere in der Familiennähe und in flexiblen Betreuungszeiten. Bayernweit sind derzeit mehr als 16.000 Tagespflegeplätze registriert.
Mit dem BayKiBiG ist erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Formen der Kindertagesbetreuung geschaffen worden. Altersübergreifend können nun Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Häuser für Kinder und auch die familiennahe Tagespflege auf gesetzlicher Grundlage gefördert werden.
Schaffung einer Tagespflegestruktur
Qualifizierung der Tagespflegepersonen
Die staatliche finanzielle Unterstützung der Tagespflege auf Basis der kindbezogenen Förderung hat vor allem die Schaffung einer Tagespflegestruktur und die Qualifizierung der Tagespflegepersonen zum Ziel.
Wichtiger Teil der Tagespflegestruktur sind örtliche Anlaufstellen für Tagespflegepersonen und Eltern. Sie bieten Rat und Unterstützung in allen Fragen zur Tagespflege und sie sorgen für eine Ersatzbetreuung bei Ausfall der Tagespflegeperson. Der Freistaat fördert den Auf- und Ausbau der Tagespflegestruktur mit einer Anschubfinanzierung in den Jahren 2007 bis 2010 zusätzlich zur kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG.
Auch beim Ausbau der Tagespflege gilt der Grundsatz, dass die Konzeption der 'qualifizierten Tagespflege' nur in Zusammenarbeit mit den kommunalen Ebenen gelingen kann. Tagespflegeplätze bedürfen der Berücksichtigung im Rahmen der Bedarfsplanung durch die Gemeinden. Dabei sind die 96 Jugendämter in Bayern gefordert, den Tagespflegestrukturen vor Ort zum Erfolg zu verhelfen.
Das Jugendamt:
Dreh- und Angelpunkt in der Tagespflege
Das Jugendamt ist der Dreh- und Angelpunkt in der Tagespflege. Das Jugendamt
- erteilt die Pflegeerlaubnis,
- zahlt das Tagespflegeentgelt an die Tagesmütter und -väter und
- refinanziert sich aus Elternbeiträgen und staatlichen und kommunalen Förderungen.
Mit dem Sonderprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" werden auch Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige in Großtagespflegestellen gefördert. Nähere Informationen unter Sonderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung.
Für weitere Informationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jugendamt.
Die besondere Bedeutung der Tagespflege
Für Kinder von Eltern bzw. Elternteilen, die auf eine Erwerbstätigkeit aus vielfältigen Gründen nicht verzichten wollen oder können, hat sich eine Vielzahl an Kinderbetreuungsangeboten etabliert, die den unterschiedlichsten Bedürfnissen hinsichtlich des Betreuungsumfangs, der Mitgestaltungsmöglichkeiten der Eltern etc. entsprechen.
Familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung
Die besonderen Vorteile der Tagespflegeangebote als familienähnlichster Form der Kindertagesbetreuung bestehen in der intensiven und individuellen Betreuung durch eine feste Bezugsperson. Die Flexibilität der Tagespflege ermöglicht es, kurzzeitigen wie auch längerfristigen Betreuungsbedarfen gerecht zu werden. Hohe Priorität hat daher die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards.
Unverzichtbarer Beitrag zur Kinderbetreuung
Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bestmöglich zu unterstützen. Die Wahlfreiheit der Eltern, sich selbst der Kinderbetreuung zu widmen oder ein Kinderbetreuungsangebot in Anspruch zu nehmen, soll durch einen entsprechenden Ausbau der Kinderbetreuungsplätze verwirklicht werden. Neben den Tageseinrichtungen für Kinder leistet die Tagespflege hierzu einen unverzichtbaren Beitrag und schließt insbesondere vorhandene Lücken im System der Kinderbetreuung, speziell im Bereich der unter 3-jährigen Kinder.
Individuelle Betreuungszeiten
Die besondere Bedeutung der Tagespflege im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wird dadurch unterstrichen, dass die Betreuungszeiten individuell zwischen Eltern und Tagesmüttern ausgehandelt und flexibel auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt werden können. Vor diesem Hintergrund messen wir dem Ausbau der Tagespflege als sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den institutionellen Kinderbetreuungsangeboten eine hohe Bedeutung bei.