Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenü

Tagespflege in Bayern

Logo: Kindertagespflege - BayKiBiG

Gesetzliche Förderung

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 hat für die Tagespflege in Bayern eine neue Ära begonnen. Die Tagespflege wurde mit dem BayKiBiG in die gesetzliche Förderung aufgenommen und zur 'Qualifizierten Tagespflege' aufgewertet.

Die Tagespflege ist neben institutionalisierten Betreuungsformen wie Krippen und altersgeöffneten Kindergärten, insbesondere für unter Dreijährige eine unverzichtbare Ergänzung des Betreuungsangebots. Sie hat ihre Stärken insbesondere in der Familiennähe und in flexiblen Betreuungszeiten. Bayernweit sind derzeit mehr als 16.000 Tagespflegeplätze registriert.

Mit dem BayKiBiG ist erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Formen der Kindertagesbetreuung geschaffen worden. Altersübergreifend können nun Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Häuser für Kinder und auch die familiennahe Tagespflege auf gesetzlicher Grundlage gefördert werden.

nach oben

Schaffung einer Tagespflegestruktur
Qualifizierung der Tagespflegepersonen

Die staatliche finanzielle Unterstützung der Tagespflege auf Basis der kindbezogenen Förderung hat vor allem die Schaffung einer Tagespflegestruktur und die Qualifizierung der Tagespflegepersonen zum Ziel.

Wichtiger Teil der Tagespflegestruktur sind örtliche Anlaufstellen für Tagespflegepersonen und Eltern. Sie bieten Rat und Unterstützung in allen Fragen zur Tagespflege und sie sorgen für eine Ersatzbetreuung bei Ausfall der Tagespflegeperson. Der Freistaat fördert den Auf- und Ausbau der Tagespflegestruktur mit einer Anschubfinanzierung in den Jahren 2007 bis 2010 zusätzlich zur kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG.

Auch beim Ausbau der Tagespflege gilt der Grundsatz, dass die Konzeption der 'qualifizierten Tagespflege' nur in Zusammenarbeit mit den kommunalen Ebenen gelingen kann. Tagespflegeplätze bedürfen der Berücksichtigung im Rahmen der Bedarfsplanung durch die Gemeinden. Dabei sind die 96 Jugendämter in Bayern gefordert, den Tagespflegestrukturen vor Ort zum Erfolg zu verhelfen.

nach oben

Das Jugendamt:
Dreh- und Angelpunkt in der Tagespflege

Das Jugendamt ist der Dreh- und Angelpunkt in der Tagespflege. Das Jugendamt

  • erteilt die Pflegeerlaubnis,
  • zahlt das Tagespflegeentgelt an die Tagesmütter und -väter und
  • refinanziert sich aus Elternbeiträgen und staatlichen und kommunalen Förderungen.

Mit dem Sonderprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" werden auch Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige in Großtagespflegestellen gefördert. Nähere Informationen unter Sonderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung.

Für weitere Informationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jugendamt.

nach oben

Die besondere Bedeutung der Tagespflege

Für Kinder von Eltern bzw. Elternteilen, die auf eine Erwerbstätigkeit aus vielfältigen Gründen nicht verzichten wollen oder können, hat sich eine Vielzahl an Kinderbetreuungsangeboten etabliert, die den unterschiedlichsten Bedürfnissen hinsichtlich des Betreuungsumfangs, der Mitgestaltungsmöglichkeiten der Eltern etc. entsprechen.

Familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung

Die besonderen Vorteile der Tagespflegeangebote als familienähnlichster Form der Kindertagesbetreuung bestehen in der intensiven und individuellen Betreuung durch eine feste Bezugsperson. Die Flexibilität der Tagespflege ermöglicht es, kurzzeitigen wie auch längerfristigen Betreuungsbedarfen gerecht zu werden. Hohe Priorität hat daher die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards.

Unverzichtbarer Beitrag zur Kinderbetreuung

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bestmöglich zu unterstützen. Die Wahlfreiheit der Eltern, sich selbst der Kinderbetreuung zu widmen oder ein Kinderbetreuungsangebot in Anspruch zu nehmen, soll durch einen entsprechenden Ausbau der Kinderbetreuungsplätze verwirklicht werden. Neben den Tageseinrichtungen für Kinder leistet die Tagespflege hierzu einen unverzichtbaren Beitrag und schließt insbesondere vorhandene Lücken im System der Kinderbetreuung, speziell im Bereich der unter 3-jährigen Kinder.

Individuelle Betreuungszeiten

Die besondere Bedeutung der Tagespflege im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wird dadurch unterstrichen, dass die Betreuungszeiten individuell zwischen Eltern und Tagesmüttern ausgehandelt und flexibel auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt werden können. Vor diesem Hintergrund messen wir dem Ausbau der Tagespflege als sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den institutionellen Kinderbetreuungsangeboten eine hohe Bedeutung bei.

nach oben

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

Broschuere Deckblatt

Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

Das Zukunftsministerium auf Ihrem Handy

Stmas App Banner

Testen Sie selbst: Wie gut kennen Sie sich mit den Zukunftsthemen unserer Gesellschaft aus?

Mehr Informationen

audit berufundfamilie

Berufundfamilie Logo

Zertifikat zur Vereinbarkeit von Job und Familie

Mehr Informationen

Handbuch Kindertagespflege

Logo Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Informationen rund um Kin­der­be­treu­ung und Kin­der­ta­ges­pfle­ge.

handbuch-kindertagespflege.de

Newsletter Kinder­bildung/-betreuung

Hier können sie den Newsletter abonnieren oder einzelne Newsletter rund um das Thema Kinderbildung und -betreuung einsehen.

Zum Newsletter

Broschüren rund um das Thema Kinderbretreuung

Deckblatt Broschüre Umweltbildung

Im Bayerischen Verwaltungs­portal finden Sie Bro­schür­en und Falt­blät­ter rund um das Thema Kin­der­be­treu­ung.

verwaltungsportal.de

Staatsinstitut für Frühpädagogik

Logo Staatsinstitut für Frühpädagogik - IFP

Das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) in Bayern befasst sich mit Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen.

ifp.bayern.de

Sozial-Fibel

Ein Lexikon über soziale Hilfen, Leistungen und Rechte.

Alle Stichworte von A bis Z