Hoher pädagogischer Anspruch
Kindertagespflege ist ein bedeutsamer Bildungs- und Lernort und Tagespflegepersonen sind Bildungs- und Entwicklungsbegleiter der ihnen anvertrauten Kinder.
Die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. –vater ist mit spezifischen Herausforderungen verbunden. Tagesmütter sollen einem Bildungsanspruch im frühkindlichen Bereich gerecht werden und Tageskinder pädagogisch stärken. Um diesen hohen Anspruch einzulösen, ist eine gezielte Qualifizierung notwendig. Das Curriculum des DJI empfiehlt eine Qualifizierung von Tagespflegepersonen im Umfang von mindestens 160 Stunden.
Schwerpunkt bei Kindern unter drei Jahren
Die pädagogische Arbeit der Tagespflege betrifft zu 70% den Altersbereich der ersten drei Lebensjahre, in der Größenordnung von jeweils 15% wird Tagespflege von Vorschulkindern und Schulkindern genutzt.
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson fokussiert sich auf die Frage, was Tagesmütter und –väter an spezifischem Wissen im Bereich Tagespflege benötigen und wie sie in ihren Aufgaben bestmöglich fachlich unterstützt werden können. Dazu zählen Kompetenzen zur individuellen Begleitung und Stärkung der Entwicklung des Kindes sowie der angemessenen Begegnung seiner Grundbedürfnisse sowie auch – als ein ganz wesentlicher Schwerpunkt – der Aufbau einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern. Weiter dienen die Kurse auch der Vernetzung und dem gegenseitigen Austausch.
Vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege
Tagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen (§§ 23, 43 SGB VIII). Eine Möglichkeit ist es, diese Kenntnisse in Qualifizierungskursen zu erlangen. Welchen Umfang diese Kurse haben oder welche anderen Qualifikationen in diesem Sinne anerkannt werden, entscheidet in der Regel das zuständige Landratsamt/Jugendamt.
Der Bundesgesetzgeber schreibt hier keine einheitliche Stundenzahl vor. Im Allgemeinen wird jedoch eine Anlehnung an das DJI Curriculum empfohlen. Dem Landratsamt steht es frei, die Qualitätsstandards über die Bundes- und Landesgesetze hinaus weiterzuentwickeln und in eigener Zuständigkeit zusätzliche Voraussetzungen für die Bezahlung des Tagespflegeentgelts zu stellen.
Mindestens 60 Stunden Qualifizierung
Der Freistaat Bayern fördert die Kindertagespflege über das BayKiBiG wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Derzeit werden von den Tagespflegepersonen einheitlich mindestens 60 Stunden Qualifizierung nach § 22 AVBayKiBiG (Übergangsregelung bis 31. August 2013) sowie die Bereitschaft an regelmäßigen Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Stunden im Jahr verlangt.
Nach Wegfall der Übergangsregelung (1. September 2013) sind 100 Stunden Qualifizierung sowie regelmäßig 15 Stunden jährlich notwendig.
Ausnahme bei pädagogischen Berufsgruppen
Wegen der mehrjährigen pädagogischen Ausbildung sind bestimmte Berufsgruppen wie z.B. ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, Sozial- und DiplompädagogInnen von diesen Qualifizierungsstunden ausgenommen. Grundsätzlich wird jedoch auch diesem Personenkreis die Teilnahme an der gesamten Qualifizierung immer empfohlen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Landratsamt.