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Asylsozialpolitik

Drei Personen mit Migrationssituation in einer Lernsituation

Asylrecht, Asylverfahren, Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber

Gem. Art. 16 a Abs. 1 Grundgesetz genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Asylbewerber sind Personen, die sich auf das Grundrecht auf Asyl berufen, bei denen aber noch nicht feststeht, ob das zu Recht erfolgt, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dem Bayerischen Staatsministerium des Innern obliegt der ausländerrechtliche Vollzug.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ist für die Aufnahme, die landesweite Verteilung sowie die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber zuständig.

Aktuell: Faktenblatt zu zu den Anerkennungsquoten und zu den Belegungzahlen

Sozialministerin Christine Haderthauer informiert aktuell zum Thema Anerkennungsquoten und Belegungszahlen

Zusammenstellung aktueller Informationen zu den Anerkennungsquoten (Entscheidungen des BAMF) und zu den Belegungzahlen in Gemeinschaftsunterkünften

Rechtsgrundlagen

Die Aufnahme und der Aufenthalt asylsuchender Flüchtlinge haben ihre rechtlichen Grundlagen

Siehe dazu auch den Beitrag in der Sozial-Fibel Asylbewerberleistungsgesetz

 

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

Broschuere Deckblatt

Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

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Faktenblatt zu den Anerkennungs­quoten und zu den Belegzahlen

Faktenblatt

Zusammenstel­lung aktuel­ler Infor­ma­tion­en zu den An­er­ken­nungs­quo­ten (Ent­schei­dung­en des BAMF) und zu den Be­leg­ungs­zahl­en in Ge­mein­schafts­unter­künf­ten.

Broschüre herunterladen (PDF, 0,05 MB)

Asylbewerber­leistungs­gesetz

Logo Sozial-Fibel

Mehr Infor­ma­tion­en zum Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz fin­den sie in unserer So­zial­Fibel.

Weitere Informationen

Sozial-Fibel

Ein Lexikon über soziale Hilfen, Leistungen und Rechte.

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