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Versorgung der Asylbewerber

Verpflegung nach dem Sachleistungsprinzip

Die Verpflegung der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wird grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährleistet:

  • Sie können anhand von umfangreichen Bestelllisten aus verschiedenen Lebensmittelgruppen (z.B. Fleisch- und Wurstwaren, Obst und Gemüse, Milchprodukte usw.) eine bestimmte Anzahl an Waren nach dem eigenen Geschmack auswählen.
  • Bestellzettel und Lebensmittelgruppen sind in Abstimmung mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nach Gesichtspunkten gesunder und ausgewogener Ernährung sowie hinsichtlich Qualität und Quantität der Lebensmittel zusammengestellt. Jeder Leistungsberechtigte erhält so die nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen erforderliche Nahrungsmenge in einer sachgerechten Zusammensetzung. 
  • Säuglinge und Kleinkinder erhalten - durch ihre Eltern wählbar - für sie adäquate, besondere Verpflegung.
  • Da Leistungsempfänger verschiedener Kulturkreise und diverser Religionszugehörigkeiten zu versorgen sind, wird ein breites Spektrum von Nahrungsmitteln angeboten, wobei mindestens eine Fleischsorte auch HALAL-zertifiziert ist (aus islamischer Sicht einwandfreie, reine und damit erlaubte Beschaffenheit von Lebensmitteln).

Dieses System gewährleistet eine individuelle und qualitativ hochwertige Versorgung mit Nahrungsmitteln und trägt der unterschiedlichen Herkunft, dem Alter sowie ethnischen und religiösen Gewohnheiten und Gebräuchen Rechnung.

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Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist bundesgesetzlich in §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.

  • Nach § 4 Abs. 1 AsylbLG sind zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln, sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
  • Werdende Mütter und Wöchnerinnen erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel. 
  • Nach § 6 AsylbLG können auch Behandlungen übernommen werden, wenn die Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist.
  • Wenn Leistungsberechtigte nach dem AsylblG die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, erfolgt nach einem Grundleistungsbezug von 48 Monaten die medizinische Vorsorgung entsprechend einem gesetzlich Versicherten, jedoch ohne Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Pilotprojekt: Früherkennung von psychischen Störungen

Das Sozialministerium führt derzeit in beiden bayerischen Aufnahmeeinrichtungen ein Pilotprojekt zur Erkennung von psychischen Störungen insbesondere posttraumatischer Belastungsstörungen durch: 

  • Untersucht werden in den Aufnahmeeinrichtungen ankommende erwachsene Asylbewerber.
  • Die Kosten für die Untersuchungen werden übernommen.
  • Die Untersuchungen werden von Fachkräften, Psychologen oder Ärzten nach wissenschaftlichen Standards durchgeführt.
  • Ziele des Projektes sind vor allem die Weitervermittlung bei vorliegendem Behandlungsbedarf sowie einen Überblick über Nachfrage und Therapiebedarf zu erhalten. 

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Beratung und Betreuung

Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sollen sozial betreut werden, damit sie sich in dem für sie andersartigen Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland besser orientieren können.

Ziel ist nicht die Integration, sondern die Bereitstellung von Orientierungshilfen, Beratung und Information, um die Menschen bei der Bewältigung auftretender Alltagsprobleme  zu unterstützen.

Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber sollen zudem objektiv und realistisch über ihre Aufenthaltssituation in Deutschland aufgeklärt werden, auch über eventuell eine bereits bestehende oder in absehbarer Zeit eintretende Ausreisepflicht. Darüber hinaus sollen die Asylsozialberater über entsprechende Hilfsangebote für eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland informieren.

Diese Aufgabe wird durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitarbeiter mit einer Förderung des Sozialministeriums übernommen. 

Die Beteiligten Wohlfahrtsverbände sind:

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Kosten der Unterbringung und der Versorgung

Die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und anderen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verursachte jährlich folgende Kosten für den Freistaat Bayern:

Kostenübersicht seit 2002 für die Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern: 2002 124,2 Mio. Euro, 2003 143,6 Mio. Euro, 2004 155,5 Mio. Euro, 2005 121 Mio. Euro, 2006 108,5 Mio. Euro, 2007 84,5 Mio. Euro, 2009 76,1 Mio. Euro, 2010 78,6  Mio. Euro

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

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Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

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Faktenblatt zu den Anerkennungs­quoten und zu den Belegzahlen

Faktenblatt

Zusammenstel­lung aktuel­ler Infor­ma­tion­en zu den An­er­ken­nungs­quo­ten (Ent­schei­dung­en des BAMF) und zu den Be­leg­ungs­zahl­en in Ge­mein­schafts­unter­künf­ten. (Stand: 30.04.2012)

Broschüre herunterladen (PDF, 0,05 MB)

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