Interessen und Bedürfnisse wahren
Aufgabe der staatlichen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG ) ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Zum 01.09.2011 ist die Ausführungsverordnung zum PfleWoqG in Kraft getreten, die Regelungen zu baulichen und personellen Mindeststandards sowie zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner enthält.
Unbürokratische Anlaufstelle
Die FQA sind bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten angesiedelt. Dadurch werden die Wege zwischen den Einrichtungen und den FQA, aber auch den Mitbürgerinnen und Mitbürgern kürzer. Letztere können sich vor Ort rasch und unbürokratisch an kompetente Ansprechpartner wenden und ihre Beschwerden vorbringen.
Sicherung der fachlichen Weiterentwicklung
Neben Beratungs- und Informationsaufgaben z.B. gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Einrichtungen und deren Trägern haben die FQA die Möglichkeit beim Vorliegen von Mängeln Anordnungen zu erlassen. Diese können von Auflagen zur Abstellung einzelner Mängel bis hin zu einem Aufnahmestopp, Beschäftigungsverboten und zur Betriebsuntersagung reichen. Dementsprechend obliegen den FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Die FQA gehen bei stationären Einrichtungen nach dem Prüfleitfaden für stationäre Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe vor. Durch diese Tätigkeit können die FQA an der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der stationären Einrichtungen für ältere Menschen und stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie bei den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung mitwirken.
Beratung für ambulant betreute Wohngemeinschaften
Die FQA beraten und informieren Bewohnerinnen und Bewohner von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen über ihre Rechte und Pflichten in diesen Wohnformen. Darüber hinaus können Sie auch Initiatoren und Pflegedienste von ambulant betreuten Wohngemeinschaften beraten.
Beschwerdestelle
Bei Beschwerden über Missstände in stationären Einrichtungen der Pflege und für volljährige Menschen mit Behinderung können Sie sich jederzeit an die FQA wenden.