Instrument zur Qualitätssicherung
Der Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe stellt ein Instrument dar, das die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – bei ihrer Arbeit unterstützt. Es legt die Vorgehensweise bei der Überprüfung von stationären Altenpflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, stationären Hospizen sowie betreuten Wohngruppen dem Grunde nach fest. Gleichzeitig schafft der Prüfleitfaden dadurch für alle Beteiligte Transparenz.
Grundlage für einheitliches Vorgehen
Zusammen mit der 12-tägigen Fortbildung zum FQA-Auditor ist er die Grundlage für ein qualitätsgesichertes, bayernweit einheitliches Vorgehen im multiprofessionellen Team. Dies besteht in der Regel aus Ärzten, Sozialpädagogen, Verwaltungskräften und Pflegekräften.Ein einheitliches Vorgehen ist mehr denn je von großer Bedeutung, da die Ergebnisse der Überprüfungen der FQA entsprechend dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) veröffentlicht werden. Damit leisten die FQA nicht nur einen wichtigen Beitrag als „Anwalt“ der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern bieten mit der Veröffentlichung des Prüfberichts in einer standardisierten und verständlichen Form Orientierung für Interessenten an einem Einrichtungsplatz.
Anpassung an aktuelle Entwicklungen
Der Prüfleitfaden ist ein dynamisches Werk, das an die aktuellen fachlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst werden und den Erkenntnissen aus der Praxis der Anwendung des Prüfleitfadens Rechnung tragen muss.
Schutz von Würde und Selbständigkeit
Im Mittelpunkt stehen der Schutz von Würde und Selbstständigkeit der Bewohnerin und des Bewohners sowie die Sicherung ihrer Lebensqualität. Im Unterschied zu anderen Prüfinstrumenten stellt der Prüfleitfaden deshalb die Ergebnisqualität in den Vordergrund und beinhaltet einen verstehenden (hermeneutischen) Ansatz (siehe auch A.3.1 Grundsätze der Urteilsbildung). Ausgangspunkt für jegliche Beurteilung ist stets die unbefangene Wahrnehmung von Lebenssituationen der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei können Lebenssituationen ggf. aus verschiedenen Perspektiven wahrgenommen werden.
Beispiel:
- Begutachtung der Pflege einer Bewohnerin bzw. eines Bewohners durch die Inaugenscheinnahme des pflegerischen Zustandes durch die Pflegefachkraft der FQA.
- Abrundung der Feststellungen z.B. durch ein Gespräch mit der Bezugspflegekraft.
- Ergänzung durch eine Überprüfung der Pflegedokumentation der betreffenden Bewohnerin bzw. des betreffenden Bewohners.