Beratungsgremium
Zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung in Bayern wurde im Jahr 1995 ein Landespflegeausschuss gebildet. Der Ausschuss kann zur Umsetzung der Pflegeversicherung einvernehmlich Empfehlungen abgeben (vgl. § 92 SGB XI).
Mitglieder
Der Landespflegeausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern
- der Pflegeeinrichtungen (Wohlfahrtsverbände und private Einrichtungen),
- der Pflegekassen,
- des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Bayern,
- des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.,
- der bayerischen Bezirke,
- des Bayerischen Landkreistages,
- des Bayerischen Städtetages,
- des Bayerischen Gemeindetages sowie
- des Bayerischen Sozialministeriums.
Das Sozialministerium ist ermächtigt, weitere Organisationen und Einzelpersonen in den Landespflegeausschuss zu berufen, deren Mitwirkung auf Grund ihrer Tätigkeit oder Erfahrung im Bereich Pflege wünschenswert ist. Derzeit gehören dem Landespflegeausschuss 38 Mitglieder an.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses ist beim Bayerischen Sozialministerium im Referat „Pflegeversicherung“ eingerichtet.
Der Landespflegeausschuss tagt in der Regel zweimal jährlich in nichtöffentlicher Sitzung unter Vorsitz von Frau Staatsministerin Haderthauer.