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Pflege

Landespflegeausschuss

Landespflegeausschuss

Empfehlungen 2006

Beschluss des Landespflegeausschusses vom 23.11.2006
Biographiearbeit

  1. Der Landespflegeausschuss nimmt den vorgelegten Leitfaden zur Biographiearbeit in Einrichtungen der stationären Altenpflege in Bayern zustimmend zur Kenntnis.
  2. Die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen verpflichten sich, den Leitfaden allen ihren Mitgliedseinrichtungen zugänglich zu machen und darauf hinzuwirken, dass Biographiearbeit in ihren Mitgliedseinrichtungen nur in dem vom Leitfaden vorgegebenen Rahmen geschieht.

Beschluss des Landespflegeausschusses vom 23.11.2006
Fort- und Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege

  1. Die Ergebnisse der Erhebung zu den Gesamtzahlen an fort- und weitergebildeten Pflegefachkräften zum Stichtag 31.07.2006 werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Einrichtungsträger legen dem Landespflegeausschuss bis zum 31.03.2007 für die Frühjahrssitzung die für eine Entscheidung erforderlichen Zahlen der benötigten Pflegefachkräfte mit Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege vor.
  3. Der Landespflegeausschuss wird auf der Grundlage dieser Daten in der ersten Sitzung des Jahres 2007 über eine Empfehlung an die Landespflegesatzkommission hinsichtlich einer etwaigen Verlängerung der Übergangsfrist entscheiden.

Beschluss des Landespflegeausschusses vom 23.11.2006
Freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege

  1. Der Landespflegeausschuss dankt der Unterarbeitsgruppe für ihr Engagement sowie die schnelle und effektive Umsetzung des Arbeitsauftrages. Er nimmt den erarbeiteten Leitfaden zum verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Landespflegeausschuss bittet das StMAS, für die Veröffentlichung und Verbreitung des Leitfadens Rechnung zu tragen. Es besteht Einverständnis, den Leitfaden nach dem Corporate Design des StMAS zu gestalten.

Beschluss des Landespflegeausschusses vom 23.11.2006
Neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige
Menschen im ambulanten Bereich

Der Landespflegeausschuss nimmt den Bericht der Unterarbeitsgruppe zum Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.11.2004, Drs. 15/1997 "Diskussionsprozess 'ambulant vor stationär' fördern - neue Wohn- und Pflegeformen für ältere Menschen unterstützen" zustimmend zur Kenntnis.

Der Landespflegeausschuss beschließt, entsprechend dem Auftrag des Bayerischen Landtags das Thema „Neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich“ im Rahmen der Novellierung des neuen Heimrechts zu diskutieren.

Beschluss des Landespflegeausschusses vom 11.05.2006
Fehlerhafte Fixierungen in Alten- und Pflegeheimen

  1. Der Landespflegeausschuss empfiehlt, die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Pflege unter Berücksichtigung neuester pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich Notwendigkeit und Durchführung einer ständigen Prüfung zu unterziehen.
  2. Der Landespflegeausschuss setzt eine Unterarbeitsgruppe zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen durch mechanische Fixierungen ein. Die Unterarbeitsgruppe erarbeitet
    • Alternativen zur Anwendung von mechanischen Fixierungen bei Pflegebedürftigen
    • Vorschläge zur Prophylaxe fehlerhafter oder rechtswidriger Fixierungen,
    • Möglichkeiten der internen und externen Qualitätssicherung zur Unterstützung, Beratung und Kontrolle der Pflegenden bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
    Die Unterarbeitsgruppe berichtet dem Landespflegeausschuss in der Herbstsitzung 2006 über die Ergebnisse.
  3. Die Unterarbeitsgruppe wird folgendermaßen besetzt:
    • 2 Vertreter Verbände freie Wohlfahrtspflege (ambulanter und stationärer Bereich)
    • 1 Vertreter öffentliche Wohlfahrtspflege
    • 1 Vertreter private Einrichtungsträger
    • 1 Vertreter MDK (auch für Pflegekassen)
    • 1 Vertreter DBfK
    • 1 Vertreter Fachbereich Gerontopsychiatrie
    • 1 Vertreter StMAS
    Die jeweiligen Gruppierungen werden gebeten, der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses im Sozialministerium bis spätestens 01. Juni 2006 die personelle Besetzung der Unterarbeitsgruppe mitzuteilen.

Beschluss des Landespflegeausschusses vom 11.05.2006
Optimierung der personellen Ressourcen unter Berücksichtigung
der aktuellen Konzeptentwicklung in der stationären Pflege

Der Landespflegeausschuss nimmt die Ergebnisse des Modellprojekts "Optimierung der personellen Ressourcen unter Berücksichtigung der aktuellen Konzeptentwicklung in der stationären Pflege" zustimmend zur Kenntnis.

Der Landespflegeausschuss empfiehlt der Landespflegesatzkommission, dass die Untersuchungsergebnisse und Aussagen über die Personalbemessung, soweit sie kostenneutral umsetzbar sind, als Grundlage für künftige Pflegesatzverhandlungen herangezogen werden können, sofern Leistungserbringer eine solche Konzeption umsetzen wollen. Dabei sind in der Einrichtungskonzeption die Schnittstellen zu definieren und Aussagen zur Qualitätssicherung in den Schnittstellenbereichen zu treffen.

Zur Umsetzung des Personaleinsatzes im Bereich der Schnittstelle soll dabei den Einrichtungsträgern eine anteilige Anrechnung des Personals auf die Personalschlüssel Pflege und Hauswirtschaft ermöglicht werden.

25. Januar 2007

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