Hier finden Sie eine Zusammenstellung von wichtigen Rechtsgrundlagen und Förderungen im Bereich Pflege des Sozialministeriums.
Gesetze
- Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
vom 8. Dezember 2006 - Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG)
vom 8. Juli 2008
Verordnungen
- Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
beinhaltet u.a. die Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte, insbesondere für Menschen mit Demenzererkrankung. - Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)
vom 27. Juli 2011
Nicht amtliche Begründung des Verordnungstextes (PDF, 420 KB)
Verwaltungsvorschriften
- Grundsätze für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“
beinhaltet die Förderung der Fachstellen für pflegende Angehörige und die Familienpflege - Förderrichtlinie Fortbildung
Fortbildung der in den Bereichen Altenarbeit und Altenpflege, Behindertenhilfe, psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe tätigen Personen der Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und für Umwelt und Gesundheit - Fachkräfte und qualifizierte Hilfskräfte im Sinn der AVPfleWoqG (PDF, 57 KB)
Allgemeinverfügungen
Weitere Fördermöglichkeiten
Ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
Das Sozialministerium fördert den Auf- und Ausbau alternativer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für ältere Menschen mit zunehmendem Pflege- und Hilfebedarf wie z.B. Betreutes Wohnen zu Hause sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften , die sich besonders auch für die Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankung eignen: