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Für rund 120.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern über 65 Jahre ist eine stationäre Einrichtung für ältere Menschen ihr Zuhause. Wenn auch Sie in absehbarer Zeit in eine stationäre Einrichtung für ältere Menschen bzw. stationäre Altenpflegeeinrichtung umziehen wollen oder für einen Angehörigen einen Platz suchen, sollten Sie sich rechtzeitig informieren.
Welche Einrichtungen gibt es?
Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen
Dort können Sie ein weitgehend selbstständiges Leben in einer abgeschlossenen Wohnung oder in einem Einzel- oder Zweibettzimmer führen. Im Bedarfsfall werden Sie auch betreut und verpflegt.
Stationäre Altenpflegeeinrichtung
Sie erhalten hier neben der Wohnung, Betreuung und Verpflegung auch die notwendige Pflege.
Mehrstufige Einrichtungen
Hier sind alle Betreuungsformen vorhanden. Selbst wenn Sie einmal dauernde Pflege brauchen, ist diese ohne Umzug in eine andere Einrichtung gewährleistet.Der Ausbau der ambulanten und teilstationären Versorgung hat dazu geführt, dass sich das Alter, in dem die Seniorinnen und Senioren in eine stationäre Einrichtung für ältere Menschen umziehen, stetig erhöht hat. Die stationären Einrichtungen für ältere Menschen werden deshalb Schritt für Schritt in stationäre Altenpflegeeinrichtungen umgewandelt.
Was sollte Ihre Entscheidung beeinflussen?
Neben der grundsätzlichen Frage, für welche Einrichtungsart Sie sich entscheiden, kann für Sie von Bedeutung sein:
- die Lage des Hauses
z.B. Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Grünflächen, Einkaufsmöglichkeiten - die Ausstattung und Größe des Hauses/der Station/des Zimmers
z.B.: Bad und Toilette; können oder müssen eigene Möbel mitgebracht werden? - die regelmäßigen Kosten und Sonderkosten
z.B. müssen Leistungen evtl. extra bezahlt werden? Anmeldegebühren; Reparaturkosten - die Betreuung durch das Einrichtungspersonal
z.B. Anzahl der Mitarbeiter in der Einrichtung; Anzahl der Pflegebedürftigen, die eine Pflegekraft werktags, nachts, am Wochenende pflegt - der Einrichtungsvertrag und die Einrichtungsordnung
- die Reinigung der Räume und der Wäsche
z.B. Reinigung der persönlichen Wäsche - die Mahlzeiten und das Getränkeangebot
z.B. feste Essenszeiten; Wahl zwischen verschiedenen Gerichten
Auf jeden Fall sollten Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind, bereits bei der Einrichtungsauswahl klären. Hilfreich kann dabei die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Auf der Suche nach einem Heim “ sein.
Zu Ihrem Schutz: Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
Zum 01.08.2008 ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in Kraft getreten. Derzeit wird die Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz erarbeitet. Diese wird die im Moment noch gültigen Verordnungen des Bundes (Heimmindestbauverordnung, Heimpersonalverordnung, Heimmitwirkungsverordnung und Heimsicherungsverordnung) ersetzen.
Mit dem Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sind die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten befasst. Neben Beratungs- und Informationsaufgaben z.B. gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern, haben diese auch die Möglichkeit beim Vorliegen von Mängeln Anordnungen zu erlassen. Diese können von Auflagen zur Abstellung einzelner Mängel bis hin zu einem Aufnahmestopp, Beschäftigungsverboten und zur Betriebsuntersagung reichen.
Bei Beschwerden über Missstände in stationären Einrichtungen der Pflege und für Volljährige Menschen mit Behinderung können Sie sich jederzeit an die FQA wenden. Dort finden Sie ebenfalls einin Verzeichnis der Ansprechpartner der FQA.
Wohin können Sie sich wenden?
Auskünfte über alle Fragen, die mit einem Einrichtungsaufenthalt in Verbindung stehen, erteilen die Einrichtungsträger.
Im Wesentlichen sind dies:
- gewerbliche Träger
z.B. Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
z.B. Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. - die Arbeiterwohlfahrt
- das Bayerische Rote Kreuz
- die Caritas
- der Paritätische Wohlfahrtsverband
- das Diakonische Werk
- die Israelitischen Kultusgemeinden
- die örtlichen Einrichtungen kirchlicher Träger
- die örtlichen Einrichtungen kommunaler Träger
Und die Kosten?
Über die Kosten und Finanzierung des Einrichtungsaufenthalts beraten Sie die Einrichtungsträger und die Sozialämter.
Weiterführende Informationen
- Verzeichnis der Einrichtungen für ältere Menschen in Bayern (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)
- Pflegeheimnavigator
- Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.
- Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege der Landeshauptstadt München
- Beschwerde- und Schlichtungsstelle der Stadt Nürnberg